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wohnlichen Zinsen bezahlt würden, so daß das Kapital in
einer bestimmten Zeit zurückgezahlt wäre.« 1 ) Diese Form
habe aber »keine Gunst im Publikum.« Es bleibe infolge
dessen die Amortisation der Schulden mit Hilfe des Tilgungs
fonds, nur müsse sie nicht zu sehr und nicht mit großen
Verlusten in Friedenszeiten beschleunigt werden. 2 )
Was endlich die anderen Mittel, die Schulden los zu
werden, besonders die Reduktion und Konversion betrifft, so
scheint Kankrin ihnen gegenüber nicht abgeneigt zu sein, 3 )
nur nützen diese beiden Mittel seiner Meinung nach der
Nachkommenschaft wenig, denn »es werden unterdessen
neue Schulden gemacht,« es sei denn, daß dadurch der
Zinsfuß des Landes mit herabgesetzt werde. 4 )
VI. Kapitel.
Kankrins Volkswirtschaftspolitik.
«(Dasjenige, was wir heutzutage unter Volkswirtschafts
politik verstehen, entspricht bei Kankrin etwa dem, was er
»Nationalökonomie« nennt, welche sich im Gegensatz zu
einer politischen oder Weltökonomie, der die Lehre vom
Weltreichtum im allgemeinen gewidmet ist, mit der An
wendung dieser letzteren auf den Nationalreichtum eines
bestimmten Volkes befassen soll. Im »Weltreichtum« finden
wir auch wirklich diese »Nationalökonomie« in der II. Ab
teilung, sofort nach der Lehre vom Weltreichtum, besonders
behandelt. In der »Ökonomie« dagegen, obwohl auch dort
beide Begriffe von der Welt- und Nationalökonomie in der
oben erwähnten Auffassung theoretisch auseinandergehalten
werden, ist das nicht mehr der Fall. Dort finden wir viel
mehr den Grundsatz aufgestellt, daß »kein Unterschied
zwischen Theorie und Praxis übrig bleiben darf, daß also i)
i) Ök. 287. — 2 ) Ök. 292. — 3 ) Ök. 299. — 4 ) Ök. 303.