Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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wohnlichen Zinsen bezahlt würden, so daß das Kapital in 
einer bestimmten Zeit zurückgezahlt wäre.« 1 ) Diese Form 
habe aber »keine Gunst im Publikum.« Es bleibe infolge 
dessen die Amortisation der Schulden mit Hilfe des Tilgungs 
fonds, nur müsse sie nicht zu sehr und nicht mit großen 
Verlusten in Friedenszeiten beschleunigt werden. 2 ) 
Was endlich die anderen Mittel, die Schulden los zu 
werden, besonders die Reduktion und Konversion betrifft, so 
scheint Kankrin ihnen gegenüber nicht abgeneigt zu sein, 3 ) 
nur nützen diese beiden Mittel seiner Meinung nach der 
Nachkommenschaft wenig, denn »es werden unterdessen 
neue Schulden gemacht,« es sei denn, daß dadurch der 
Zinsfuß des Landes mit herabgesetzt werde. 4 ) 
VI. Kapitel. 
Kankrins Volkswirtschaftspolitik. 
«(Dasjenige, was wir heutzutage unter Volkswirtschafts 
politik verstehen, entspricht bei Kankrin etwa dem, was er 
»Nationalökonomie« nennt, welche sich im Gegensatz zu 
einer politischen oder Weltökonomie, der die Lehre vom 
Weltreichtum im allgemeinen gewidmet ist, mit der An 
wendung dieser letzteren auf den Nationalreichtum eines 
bestimmten Volkes befassen soll. Im »Weltreichtum« finden 
wir auch wirklich diese »Nationalökonomie« in der II. Ab 
teilung, sofort nach der Lehre vom Weltreichtum, besonders 
behandelt. In der »Ökonomie« dagegen, obwohl auch dort 
beide Begriffe von der Welt- und Nationalökonomie in der 
oben erwähnten Auffassung theoretisch auseinandergehalten 
werden, ist das nicht mehr der Fall. Dort finden wir viel 
mehr den Grundsatz aufgestellt, daß »kein Unterschied 
zwischen Theorie und Praxis übrig bleiben darf, daß also i) 
i) Ök. 287. — 2 ) Ök. 292. — 3 ) Ök. 299. — 4 ) Ök. 303.
	        
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