II. Abschnitt.
Finanzwirtschaftl. Tätigkeit
G. Kankrins.
I. Kapitel.
Rußland am Anfang des XIX .Jahrhunderts.
j^evor wir auf die Tätigkeit Kankrins im Amte eines
russischen Finanzministers, das er volle 21 Jahre (vom 22.
April 1823 bis zum 1. Mai 1844) inne hatte, zu sprechen
kommen, wollen wir zuerst einen wenn auch flüchtigen Blick
werfen auf die damals herrschenden politischen und ökonomischen
Zustände Rußlands, deren Kenntnis wir zum
besseren Verständnis der Kankrinschen Tätigkeit für durchaus
notwendig halten.
Nach der Ermordung des Kaisers Paul I. begann mit
der Thronbesteigung Kaiser Alexanders I. in Rußland zunächst
eine liberale Ära. Alexander I. war unter dem Einfluß
seines Erziehers A. E. Laharpe, eines jakobinistisch
gesinnten Schweizers, selbst freiheitlich gestimmt und hat
gleich nach seinem Regierungsantritt ein geheimes »Comite
du salut public« eingesetzt, welches aus seinen Vertrauensmännern
bestand und welches über die in Rußland einzuführende
Verfassungsform, wie auch über die Abschaffung
der Leibeigenschaft zu beraten hatte.