Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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noch  schlimmer  wurde,  als  bei  der  Leibeigenschaft.  Es
fehlte  auch  nicht  an  Projekten  für  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  im  ganzen  Reiche.  Bekannt  ist  die  Denkschrift,
die  Kankrin  im  J.  1818  Alexander  I.  unterbreitet  hatte
(»Recherches  sur  l’origine  et  I’abolition  du  vasselage  ou  de
la  feodalite  des  cultivateurs,  surtout  en  Russie«)  und  in  der
er  seinen  Plan  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  darstellt.
Er  tritt  da  entschieden  gegen  die  Befreiung  der  Bauern,  bei
welcher  dieselben  ohne  jeden  Landbesitz  blieben,  auf.  Solch
eine  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  fand,  wie  gesagt,  in  den
baltischen  Provinzen  statt  und  wurde  auch  von  Alexander  1.
gebilligt.  Kankrins  eigener  Plan  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  aber,  wenn  auch  konsequent  durchdacht,  war
doch  für  eine  zulange  Zeitperiode,  nämlich  für  ganze
60  Jahre  (1819—1880),  zugeschnitten.  Es  braucht  kaum
gesagt  zu  werden,  daß  der  Kankrinsche  Aufhebungsplan
der  Leibeigenschaft  unbeachtet  blieb.
Die  Furcht,  es  könne  den  Gutsbesitzern  durch  die
Bauernreform  ein  großer  Schaden  zugefügt  werden,  sowie
die  allgemeine  Opposition  gegen  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  seitens  der  Adligen,  —  haben  zusammengewirkt,
daß  man  den  Gedanken  der  Freilassung  der  Bauern  schließlich ­
  fallen  ließ  und  sich  nur  mit  einigen  oben  teilweise  erwähnten ­
  Palliativmaßregeln,  wenn  wir  von  den  Ostsee-Provinzen ­
  absehen,  begnügte.
Die  Lage  der  Leibeigenen  hat  sich  während  der  Regierungszeit ­
  Alexander  I.  nicht  nur  nicht  gebessert,  sondern
vielmehr  verschlimmert. 1 )  Die  Willkür  der  Adligen  und  die
Mißhandlung  der  Leibeigenen  dauerte  fort.  Die  Fälle,  wo
die  Schuldigen  wegen  der  menschenunwürdigsten  Behandlung ­
  ihrer  Leibeigenen  bestraft  wurden,  sind  sehr  selten,
unter  Alexander  1.  seltener  sogar  als  unter  Katharina  II. 2 )
Und  das  ist  nicht  zu  verwundern,  denn  die  Fronherren
hatten  immer  ihre  Beschützer  unter  den  Regierungsvertretern,
0  Sem-  199.  —  2 )  Sem.  200.
            
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