Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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Eine neuere Zusammenstellung 1 ) vom Jahre 1908 für 
die an den schweizerischen Börsen notierten Wertpapiere 
nennt 16 Gesellschaften mit im ganzen etwa 160,000 Ge 
nussscheinen. Ihr Kurs schwankt zwischen Null und Fr. 4500. 
Die Zahl dieser Gesellschaften hat sich seither noch be 
deutend vermehrt. Eine ähnliche Arbeit 2 3 ) zählt für die 
Lausanner Börse elf Gesellschaften auf, die Genussscheine 
emittiert haben; zehn davon sind rein schweizerischen Ur 
sprungs, auch die elfte kam vorzugsweise mit Hülfe schwei 
zerischen Kapitals zustande. 
Die ausgiebigste Verwendung erfahren die Genuss 
scheine bei der Gründung 8 ) von Aktiengesellschaften, indem 
sie den Gründern der Gesellschaft verabreicht werden 4 ). 
Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert oft be 
deutende Vorarbeiten, grossen Aufwand an Zeit und Geld, 
wobei jene, Avelche sich damit befassen, das Risiko laufen, 
dass all ihre Mühen und Arbeiten vergeblich sind, wenn 
die Gesellschaft nicht zustande kommt. Die Gründer nehmen 
eine schwere Verantwortung auf sich. Sie wurden früher 
— da eine Entschädigung wohl angebracht ist — meistens 
mit Geld abgefunden; sofern man es nicht vorzog, ihnen 
anderweitige Vorteile einzuräumen, die allgemein Gründer 
rechte genannt werden, wie das Recht bei Neuemissionen 
von Aktien, diese zu einem besonders günstigen Kurse 
übernehmen zu können etc. Diese Gründerrechte werden 
stets lästig empfunden, ihre Ablösung ist aber nicht immer 
leicht. Ebenso bedeutet die Abfindung mit Geld für die 
Gesellschaft, besonders während der schwierigen Periode 
*) Chabloz, 1. c. 
*) Tisot, Monneron et Guye. Les valeurs de la bourse de 
Lausanne. 
3 ) Daher auch in Frankreich die fast allgemein eingebürgerte 
Bezeichnung: parts de fondateur. In England benutzt man dazu mit 
Vorliebe die sogenannten founders-shares, eine Art Vorzugsaktien; 
auch Fuhrmann, 1. c., 58 und Schirrmeister. Die englische Aktien 
novelle 1901. 
4 ) Z. B. bei der Schokoladenfabrik Hochdorf (Lucerna).
	        
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