Full text : Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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Eine  neuere  Zusammenstellung 1 )  vom  Jahre  1908  für
die  an  den  schweizerischen  Börsen  notierten  Wertpapiere
nennt  16  Gesellschaften  mit  im  ganzen  etwa  160,000  Genussscheinen. ­
  Ihr  Kurs  schwankt  zwischen  Null  und  Fr.  4500.
Die  Zahl  dieser  Gesellschaften  hat  sich  seither  noch  bedeutend ­
  vermehrt.  Eine  ähnliche  Arbeit 2  3 )  zählt  für  die
Lausanner  Börse  elf  Gesellschaften  auf,  die  Genussscheine
emittiert  haben;  zehn  davon  sind  rein  schweizerischen  Ursprungs, ­
  auch  die  elfte  kam  vorzugsweise  mit  Hülfe  schweizerischen ­
  Kapitals  zustande.
Die  ausgiebigste  Verwendung  erfahren  die  Genussscheine ­
  bei  der  Gründung 8 )  von  Aktiengesellschaften,  indem
sie  den  Gründern  der  Gesellschaft  verabreicht  werden 4 ).
Die  Gründung  einer  Aktiengesellschaft  erfordert  oft  bedeutende ­
  Vorarbeiten,  grossen  Aufwand  an  Zeit  und  Geld,
wobei  jene,  Avelche  sich  damit  befassen,  das  Risiko  laufen,
dass  all  ihre  Mühen  und  Arbeiten  vergeblich  sind,  wenn
die  Gesellschaft  nicht  zustande  kommt.  Die  Gründer  nehmen
eine  schwere  Verantwortung  auf  sich.  Sie  wurden  früher
—  da  eine  Entschädigung  wohl  angebracht  ist  —  meistens
mit  Geld  abgefunden;  sofern  man  es  nicht  vorzog,  ihnen
anderweitige  Vorteile  einzuräumen,  die  allgemein  Gründerrechte ­
  genannt  werden,  wie  das  Recht  bei  Neuemissionen
von  Aktien,  diese  zu  einem  besonders  günstigen  Kurse
übernehmen  zu  können  etc.  Diese  Gründerrechte  werden
stets  lästig  empfunden,  ihre  Ablösung  ist  aber  nicht  immer
leicht.  Ebenso  bedeutet  die  Abfindung  mit  Geld  für  die
Gesellschaft,  besonders  während  der  schwierigen  Periode
*)  Chabloz,  1.  c.
*)  Tisot,  Monneron  et  Guye.  Les  valeurs  de  la  bourse  de
Lausanne.
3 )  Daher  auch  in  Frankreich  die  fast  allgemein  eingebürgerte
Bezeichnung:  parts  de  fondateur.  In  England  benutzt  man  dazu  mit
Vorliebe  die  sogenannten  founders-shares,  eine  Art  Vorzugsaktien;
auch  Fuhrmann,  1.  c.,  58  und  Schirrmeister.  Die  englische  Aktiennovelle ­
  1901.
4 )  Z.  B.  bei  der  Schokoladenfabrik  Hochdorf  (Lucerna).
            
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