Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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als Zinsvergütung für die Einlage betrachtet, worauf der 
Genussaktionär keinen Anspruch mehr hat 1 ), denn er er 
hielt die Einlage zurück und kann sie anderweitig zins 
tragend anlegen. Den Genussaktien die gleiche Dividende 
ausrichten zu wollen, wie den andern nocht nicht amorti 
sierten Aktien, wäre unbillig. 
Eine gleiche Zurücksetzung erfahren die Genussaktien 
bei der Verteilung des Liquidationserlöses. Die nicht 
amortisierten Aktien haben ein Vorzugsrecht in der Höhe 
des Nominalbetrages, der dann noch übrigbleibende Rest 
wird unter alle Aktionäre gleichmässig verteilt, unter dem 
Vorbehalt allfällig besser Berechtigter, etwa Verwaltungs 
räte, Genussscheininhaber etc. 
Welches Schicksal Rechte auf sonstige Bezüge 2 ) er 
leiden, lässt sich nur in jedem einzelnen Falle entscheiden, 
ob sie entziehbar sind oder nicht, oder ob sie gemindert 
werden. Treten diese Rechte an Stelle der Dividende, so 
werden sie nach den oben dargelegten Grundsätzen zu 
behandeln sein. Stellen sie sich hingegen als besondere 
Vergünstigungen, welche den Aktionären als solchen ge 
währt werden, bei Benützung der Einrichtungen und An 
lagen der Gesellschaft z. B. freier Eintritt in ein Konzert 
haus oder die Berechtigung mit einem Billet III. Kl. II. Kl. 
fahren zu dürfen 3 ), so scheint es logischer, anzunehmen, 
') Nach der von Thaller vertretenen Theorie, dass die Amorti 
sation nur die Verteilung einer Extradividende sei, musste die Aktie 
dieses Recht behalten, zu welchem Schluss auch Maria kommt. Er 
beeilt sich aber, 1. c., 41, beizufügen: Cependant nous conseillons 
aux socidtes qui se constituent de supprimer statutairement ce droit, 
enfin de nous rapprocher le plus possible de la pratique gendrale- 
ment adoptee dans le sein des socidtes. 
2 ) Lehmann, RdAG 2 436. 
3 ) Bei der Socidte de navigation du lac Leman erhält jede 
Aktie neben der Dividende noch eine Legitimationskarte, deren 
Inhaber eine Reduktion des Fahrpreises aut den Schiffen der Ge 
sellschaft gewährt wird. Diese Karte wird um Fr. 8—10 gehandelt.
	        
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