Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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der Konstituierung, eine schwere Last und verhinderte nicht 
selten ihr Zustandekommen. Oft werden auch die Arbeit, 
die Dienste und Bemühungen der Gründer als Einlage 
betrachtet, was sie gar nicht oder nur in beschränktem 
Masse sein können, und dafür Aktien verabfolgt. Die Ge 
sellschaft müsste in diesem Falle eigentlich, ehe sie eine 
Dividende verteilen könnte, den dadurch entstandenen 
Verlust des Grundkapitals ausgleichen. Über alle diese 
Schwierigkeiten helfen die Genussscheine hinweg; denn 
sie haben den grossen Vorteil, die Gesellschaft bei der 
Gründung und während der ersten Zeit ihres Bestehens 
nichts zu kosten. Ihr Wert bemisst sich immer nach dem 
Ertrage der Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft Gewinn 
erzielt, ihre finanzielle Lage sich günstig entwickelt, so 
werden die Gründer, denen Genussscheine gegeben wurden, 
auf ihre Rechnung kommen und erhalten eine angemessene 
Belohnung für ihre Dienste; andernfalls, wenn es schlecht 
geht, bekommen sie eben nichts. 
Der Genussschein ist aber längst über diese Ver 
wendungsart, welcher er seine Entstehung verdankt, hin 
ausgekommen. Genussscheine werden oft an die ersten 
Aktienzeichner abgegeben, um sie anzulocken, sei es, dass 
für jede gezeichnete Aktie ein Genussschein gegeben wird, 
oder auf eine grössere Anzahl, z. B. auf je fünf oder zehn, 
gezeichnete Aktien ein Genussschein 1 ). Dieses Vorgehen 
ist kritisiert worden. Man nimmt den Aktionären auf der 
einen Seite einen Teil des ihnen von Rechts wegen zu 
kommenden Gewinnes, um denselben auf der andern Seite 
in Form von Genussscheinen als Prämie zurückzugeben, 
ein Verfahren, das angetan ist, das leichtgläubige Publi 
kum anzulocken. Der Einwand hat seine Berechtigung; 
') Compagnie fran?aise des mines de Laurium: Aux termes 
des Statuts il 6tait stipuld que les souscripteurs de ces 4000 actions 
recevraient ä titre de fondateurs 24 parts, depuis divisöes en 285, 
puis en 240/100 de parts; par suite, il existe actuellement 5660 parts. 
Ann. d. dr. com. 1895, 62.
	        
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