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Zweiter Teil. Lande!. V. Landelsunternehmung rc.
5. Die Kartelle.
Von Ludwig Pohle.
Pohle, Die Entwicklung des deutsche» Wirtschaftslebens im tS- Jahrhundert. Fünf
Vorträge. Leipzig, B. G. Teubner, Ml- 5. 86—92.
Erheblich wichtiger als die Einschränkungen, welche die Gewerbefreiheit in den
letzten Jahrzehnten auf dem Wege der Gesetzgebung erfahren hat, sind diejenigen,
die ihr in der Großindustrie das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte selbst gebracht
hat. Auf dem Boden der Gewerbefreiheit sind namentlich seit der Schwenkung der
deutschen Landelspolitik im Jahre 1879 in vielen Industrien freiwillige Bildungen
und Organisationen entstanden, durch die, wie man treffend bemerkt hat, die Gewerbe-
freiheit aus eigener Kraft in ihr Gegenteil umzuschlagen droht. Ich meine damit die
moderne Erscheinung der industriellen Anternehmerverbände, der Kartelle, Konventionen,
Syndikate oder wie man sie sonst nennen mag. Da, wo ein Kartell besteht, da hat
die Gewerbefreiheit mehr oder weniger aufgehört zu existieren. Sie ist verschwunden.
Die Kräfte, welche sie vorausseht, der Mechanismus, durch den sie wirkt, sind nicht
mehr vorhanden und wirken nicht mehr oder doch nur in sehr abgeschwächter Weise.
Denn die Kartelle suchen ihren Lauptzweck, Erhöhung des industriellen Gewinns,
auf dem Wege der vertragsmäßigen Einschränkung des freien Wettbewerbs zwischen
den beteiligten Unternehmungen zu erreichen. Der Unternehmer, der in ein Kartell
eintritt, entäußert sich entweder des Rechts, bestimmte Landlungen vorzunehmen, zu
denen er an sich unter der Lerrschaft der Gewerbefreiheit berechtigt wäre, z. B. den
Preis für seine Ware selbst zu bestimmen, seine Absatzgebiete und seine Kundschaft
sich selbst auszusuchen, die Größe seiner Produktion nach eigenem Ermessen festzusetzen usf.,
oder er verpflichtet sich, gewisse Landlungen zu übernehmen, zu denen er an und für
sich durchaus nicht verpflichtet wäre, beispielsweise dritten Personen einen Teil seines
Gewinns herauszuzahlen, einem Kartellorgan von jedem Geschäftsabschluß Mitteilung
zu machen oder gar den Vertrieb seiner Waren durch eine Zentralstelle besorgen zu lassen.
Je nach den Richtungen, in denen der freie Wettbewerb zwischen den beteiligten
Unternehmern eingeschränkt wird, haben wir sehr verschiedene Kartelle zu unterscheiden,
so vor allem Preiskartelle zur einheitlichen Normierung der Verkaufspreise, Absatz
kartelle zur Aufteilung der Absatzgebiete unter den Kartellmitgliedern, Produkttons
kartelle zum Zweck der Anpassung der Produktion an den Bedarf, Vertriebskartelle
zur einheitlichen Organisation des Warenabsatzes und zur gleichmäßigen Verteilung
der eingehenden Aufträge, Gewinnbeteiligungskartelle zur Ausgleichung des Gewinns
unter den Kartellmitgliedern usf. Diese verschiedenen Formen der Kartellierung können
wieder in zahlreichen Spielarten und Kreuzungen auftreten, und fast alle hier nur denk
baren Kombinationen finden wir unter den mehreren Lunderten von Kartellen vertreten,
die in den letzten 25 Jahren in Deutschland gegründet, zu einem Teil aber auch schon
wiederaufgelöst worden sind. Es ist wirklich überraschend, was für einen Reichtum
an Organisationsformen das Wirtschaftsleben auf diesem Gebiete entfaltet hat. Der
Gang der Entwickelung war dabei gewöhnlich der, daß an die Stelle der anfänglich
noch sehr einfachen und losen Vereinigungen nach und nach immer kompliziertere
Gebilde getreten sind. Die größeren und bekannteren deutschen Kartelle, wie das
rheinisch-westfälische Kohlensyndikat, die Kalikonvention, das Kartell der deutschen
Salinen sind nicht gleich in der Form ins Leben getreten, die sie jetzt besitzen. Es hat
vielmehr bei ihnen erst einer langen Erziehung innerhalb des Kartells und vieljähriger,
mit einfacheren Organisationen gemachter Erfahrungen bedurft, ehe die Erkenntnis sich
Bahn brach, daß nur die engste und innigste Vereinigung eine Gewähr biete, die mit