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dieser Aktie sind von der Gesellschaft mit dem Ausdruck
Genussschein gemäss §11« der Statuten zu versehen. Die
Übertragung der Rechte mehrerer Genussscheine auf eine
Aktie ist unzulässig. Die zurückgegebenen Genussscheine
bleiben im Gewahrsam der Gesellschaft. Mitte Februar 1905
waren nur noch 45 Stück unabgestempelter Genussscheine
im Umlauf. 1. c., 32.
33. Aktiengesellschaft Bürgerliches Brauhaus Bonn.
Art. 8. Für den Nominalbetrag von Mk. 300,000 werden
450 Stück Genussscheine ausgegeben, welche auf Namen
lauten. Jeder Genussschein kann nur in Verbindung mit
dem der Nummer nach zu ihm gehörigen Interimsscheine
veräussert werden. Die Nominalbeträge dieser Genuss
scheine reduzieren sich jedesmal und ohne weiteres um
denjenigen Betrag, der seitens der Aktiengesellschaft auf
die Interimsscheine eingefordert wird. Diese Genussscheine
werden also wertlos und sind mit den Interimsscheinen
an den Vorstand der Gesellschaft sofort abzuliefern, sobald
auf die betreffenden Interimsscheine, zu dem sie gehören,
die volle Einzahlung gefordert wird und die für die Voll
zahlung festgesetzte Frist verstrichen ist. Bis dahin entfällt
auf die Genussscheine der in § 28, Nr. 4 vorgesehene ver
hältnismässige Gewinnanteil. 1. c., 33.
34. Basar-Aktiengesellschaft Berlin.
§ 6 der neuen Statuten. Das Grundkapital der Gesell
schaft ist bei der Gründung der Gesellschaft auf 850,000
Taler = 2,550,000 Mark, zerfallend in 4250 Stück Aktien ä
200 Taler = 600 Mark, festgesetzt. Die seinerzeit auf die
Aktien geleisteten Einzahlungen sind aber entsprechend
den bisherigen statutarischen Bestimmungen vollständig
aus dem Gewinn der Gesellschaft zurückbezahlt, und sind
den Aktionären bei Rückgewähr ihrer Einzahlungen an
Stelle der Aktien Genussscheine erteilt, welche dieselben
Rechte gewähren wie die ursprünglichen Aktien.
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