Währungstechnlsche Vorschlage für die Sicherung der Währung.
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Verkehr gebracht werden, so lange die Preise fallen,- dieses alles ganz un
abhängig von der Bedingung eines Zinses oder Gewinnes oder fiskalischer
Bedürfnisse.
Eine solche Aufgabe kann man keinem Privatkapital, nicht den Aktionären
der Rcichsbank zumuten. Eine solche Aufgabe kann man schlechterdings nur
allein einem öffentlichen Amte zumuten, wie überhaupt die Hut allgemeiner
Volksinteressen nicht Aufgabe privater sein kann. Übrigens wollen wir von
den Reichsbankaktionären nichts geschenkt haben, wie auch diese kaum ihr
Kapital für solch unprofitable Geschäfte nock hergeben würden. Wird der
Sinn des Wortes „Geldbedarf" in den Reichsbanksatzungen gesetzlich so
ausgelegt, daß die Reichsbank Noten und Kapital einziehen und zu ver
graben hat, so oft die Warenpreise (und in der Regel auch der Zinsfuß)
steigen, so werden die Aktionäre die sofortige Rückzahlung ihrer Einlagen
fordern,- denn für eine so kostspielige Hut allgemeiner Volksinteressen findet
man kein Privatkapital.
Damm lautet auch die Forderung:
1. Der Reichsbank wird das Notenprivileg entzogen.
2. Das Notenprivileg wird einem neu zu gründenden Reichsgeldamt
übertragen.
Das Reichsgelöamt.
Das Reichsgeldamt soll Geld einziehen, wenn die Preise steigen,- es soll
Geld ausgeben, wenn die preise sinken.
Um Geld auszugeben und Geld einzuziehen, kann das Rekchsgeldamt
auf sehr verschiedene Weisen verfahren.
1. Das Geldamt kaust bei beobachteter Baisse Wechsel und bezahlt die
Wechsel mit neuen Banknoten. So kommt mehr Geld in den Verkehr, und
die Preise werden damit hoch gehalten, resp. vor Rückgang geschützt. Steigen
die Preise über den normalen Stand, so verfährt das Geldamt umgekehrt,-
indem es keine Wechsel mehr verkauft, die vorher gekauften bei Verfall
einkassiert und das so eingehende Geld verbrennt. So wird der Haussebe
wegung die Nahrung entzogen, und die Preise bleiben fest.
Um Geld auszugeben, bedarf das Geldamt des Emissionsrechtes, und
zwar des allein durch die Bedürfnisse der Währung, d. h. der Aufrechter
haltung fester Preise beschränkten Emissionsrechtes. Keine feste Summe, sondern
feste Preise bilden die Grenze der Notenausgabe für dieses Reichsgeldamt.
Um Geld einzuziehen, bedarf das Reichsgeldamt eines Kapitales. Dies
Kapital bildet sich wie folgt: Die liquidierende Reichsbank zieht ihre Noten
ein. Es entsteht ein Geldmangel, den das Reichsgeldamt durch Ankauf von
Wechseln mit Hilfe neuer Banknoten deckt. Diese gekauften Wechsel bilden
das Betriebskapital des Reichsgeldamtes, womit etwaiger Geldüberschuß
durch Verkauf der Wechsel dem Markte entzogen werden kann.
Die Mittel zur Übernahme seiner Pflichten findet das Reichsgeldamt
also schon fix und fertig in seiner Wiege, das ist das staatliche Emissionsrecht.
Die Heranziehung des Privatkapitals, wie es bei Gründung der Reichsbank ge
schah, ist für das Rekchsgeldamt und für die Rolle, die es zu spielen hat, überflüssig.