Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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Zeit ist eine Wandlung eingetreten. Die stets wachsende 
Zahl der im Umlaufe befindlichen Genussaktien musste not 
wendig dazu treiben. Der erste, der sich in eingehender 
Weise mit den Genussaktien befasste, war Thaller 1 ). Er 
findet es sonderbar, dass das gleiche Faktum einmal als 
Verteilung von Reingewinn, ein andermal als Rückzahlung 
von Grundkapital erscheint. Reingewinn kann nur in Form 
von Dividende zur Verteilung gelangen 2 ). Er sieht somit 
in der Genussaktie nichts anderes als eine mit einer ausser 
ordentlichen Dividende bedachte Aktie. Diese Theorie rvird 
durch folgendes praktisches Beispiel gestützt 8 ). Eine Aktien 
gesellschaft mit einem Kapital von 1 Million hat in wenigen 
Jahren ihre Aktien aus dem Reingewinn amortisiert. Auf 
die fetten Jahre folgen magere. Die Gesellschaft arbeitet 
während mehreren Jahren ohne Gewinn, aber auch ohne 
Verlust. Da die Aktionäre eine Katastrophe befürchten, 
beschliesst die Generalversammlung zu liquidieren. Was 
wird nun verteilt werden? Vielleicht etwa Gewinn? Nein. 
Denn die Gesellschaft kennt leider seit langem keinen 
Gewinn mehr, sie hat nur das Grundkapital gerettet. Die 
Aktionäre erhalten einfach ihre Einlage wieder zurück. Da 
die gleiche Schuld nicht zweimal bezahlt werden kann, so 
muss man annehmen, dass jene Zahlung, vermittelst welcher 
die Amortisation durchgeführt wurde, nichts anderes war 
als eine spezielle Dividende. Könnte man aber nicht gerade 
so gut annehmen, dass das Grundkapital damals amortisiert 
wurde und jetzt eine Gewinnverteilung vorliegt? 
Wenn aber nur ein Teil der Aktien amortisiert werden 
konnte 4 ), und dann, ohne dass ein Verlust auf das Grund 
kapital zu buchen wäre, die Gesellschaft liquidiert, so er 
halten nach der Theorie von Thaller die nicht amortisierten 
') Thaller, Traite elementaire Nr. 587 ff. Auf dem gleichen 
Standpunkte steht auch Lehmann, RdAG 1 141. 
2 ) Maria, 1. c., 18. 
3 ) L. c., 27 ff. 
4 ) L. c., 20.
	        
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