Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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kommt. Aber auch die Kollektiv-Unfallversicherung von 
Unternehmungen zugunsten des Personals pflegen sich in 
der Hauptsache auf kaufmännische und technische Angestellte 
zu beschränken und sind nur in ganz seltenen Fällen auch 
zugunsten von Arbeitern genommen. 
Unwillkürlich drängt sich aber die Frage auf; Ist das 
Bedürfnis der Arbeiter nach einem Unfallversicherungsschutz 
durch die öffentlich-rechtliche Unfallversicherung wirklich so 
restlos befriedigt, daß für den privaten Unternehmungsgeist 
kein Raum mehr ist? Die Beantwortung kann nur eine Be : 
trachtung des Umfanges des Versicherungsschutzes und der 
Höhe der gebotenen Leistungen geben. 
2. Wirkungsbereich der öffentlich-rechtlichen 
• Unfallversicherung. 
Die Ablösung der privaten Arbeiter - Kollektivunfall 
versicherung, wie sie sich im Anschluß an das Reichshaft- 
pflichtgesetz entwickelt hatte, durch die öffentlich-rechtlichen* 
Einrichtungen erfolgte schrittweise, wenn auch in kurzen 
Zwischenräumen. Den grundlegenden Ausgangspunkt bildet 
die Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 mit dem 
gesteckten Ziel einer Heilung der sozialen Schäden. 
Zuerst waren es die Arbeiter der Industrie, deren mißliche 
Lage vor allem eine Abhilfe erforderte. Diese brachte das 
Gesetz vom 6. Juli 1884. In die folgenden 3 Jahre fällt die 
Ausdehnungsgesetzgebung, durch die in Form von Novellen 
der zunächst engbegrenzte Personenkreis der Versicherungs 
pflichtigen erweitert wurde. 
Einen vorläufigen Abschluß fand unsere soziale, Gesetz 
gebung mit der Reichsversicherungsordnung vom 17. Juli 1911, 
die neben einer Reform die bisherigen einzelnen Gesetze, so 
weit dies bei der Verschiedenheit des Stoffes überhaupt möglich 
war, in einem einheitlichen Ganzen zusammenfaßt. 
Die Unfallversicherung wird im 3. Band der R.V.-O. ge 
regelt und zwar getrennt nach gewerblicher, landwirtschaftlicher 
und Seeunfallversicherung. Unter welchen Voraussetzungen 
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