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Die Prämie war also zunächst eine einmalige Prämie
und in voller Höhe bei Abschluß der Versicherung zahlbar.
Das andere Merkmal der Prämie war ihre Einheitlichkeit
für sämtliche nach den Bedingungen für die Versicherung in
Betracht kommenden Personen.
Der Versicherungs-Abschluß erfolgte, wenn auch nicht in
Form, so doch nach den Grundsätzen der Coupon-Police. Der
Vertreter wurde mit den fertigen Scheinen ausgerüstet und
verkaufte diese gegen die Grundprämie von M. 1.—. Der
Versicherte hatte sodann seinen Namen auf den Schein ein
zutragen, sowie Stand, Geburtsort und Tag, Eine Postkarte
mit gleichlautenden Angaben war an die Direktion der
„Securitas“ zu senden, um dort von dem Abschluß Kenntnis
zu erhalten.
Der Versicherungsschutz trat mit dem Tage in Kraft,
der auf den Eingang der Postkarte bei der Direktion folgte,
und zwar Jeweils auf die Dauer eines Jahres. Eine still
schweigende Verlängerung erfolgte nicht. Es war also bei
Ablauf neuerdings eine Werbetätigkeit vorzunehmen, um die
Geschäftsverbindung aufrecht zu erhalten.
Irgendeine Gebühr, die die Unkosten der Gesellschaft zum
Teil ersetzt hätte, wurde nicht erhoben.
Einen Einfluß auf die Auswahl der Risiken konnte die
Gesellschaft bei dieser Antragsstellung nicht ausüben.
Für die Zusammensetzung der Wagnisse war also der in
den Bedingungen festgelegte Rahmen maßgebend;. daneben
konnten nur Hinweise an die Vertreter in Betracht kommen,
bestimmte Berufsgruppen zu meiden. Der praktische Wert
solcher Maßnahmen ist aber nicht zu hoch anzuschlagen, da
das Verdienstinteresse des Vermittlers einer strengen Beachtung
im Wege steht.
Nach kaum zweijährigem Bestehen mußte die „Securitas“
die Volks-Unfallversicherung wieder aufgeben. Eine Verwirk
lichung des Grundsatzes, „die Unfallversicherung muß populär
werden“, war nicht erreicht. Kleeberg schätzt die Zahl der
insgesamt abgeschlossenen Volks-Unfallversicherungen für
einen Zeitraum von 2'/ 4 Jahren auf etwa 8600 Verträge.
Als Gründe des Mißerfolges wird von der „Securitas“ in ihrem
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