Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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1. Möglichkeit der Versicherung kleinster Summen. 
Es wurde bereits erwähnt, daß in der regulären Einzel 
unfallversicherung theoretisch ein Summenverhältnis, das 
unter M. 2000.— für den Todesfall, M. 2000.— M. 4000.— fin 
den Invaliditätsfall und M. 2.— Tagesentschädigung wegen 
zu starker Belastung des einzelnen Vertrages mit Verwaltungs 
kosten nicht angängig ist. Praktisch liegen die Verhältnisse 
aber derart, daß bereits Versicherungen mit Leistungen des 
l'/. 2 fachen dieser Summen eine Seltenheit sind, das 2 1 / 2 bis 
5 fache die Regel bildet. Soll den breiten Volksmassen fin 
den nach Befriedigung von dem Range nach vorangehenden 
Bedürfnissen noch freien Teil ihres Einkommens eine Unfall 
versicherungsmöglichkeit geboten sein, so muß die Abgrenzung 
der Summenhöhe auf geringere Beträge erfolgen. Diesen An 
forderungen entsprechen die beiden Einrichtungen der Volks- 
Unfallversicherung. Die kombinierte Unfall- und Sterbegeld 
versicherung beginnt mit M. 1,000.— für den Todesfall in 
Verbindung mit der gleichen oder 1 ’/ 2 fachen Summe für den 
Invaliditätsfall, bei der Abonnenten-Unfallversicherung über 
wiegt die Zahl der Verträge mit M. 1000.— und geringeren 
Summen auf den Todesfall. Mit diesen Summen, deren Verviel 
fältigung innerhalb ziemlich weit gesteckter Grenzen dem 
einzelnen nach seinen Vermögensverhältuissen wenigstens bei der 
kombinierten Unfall- und Sterbegeldversicherung ermöglicht ist, 
kann der Arbeiter und seine Familie in Verbindung mit seinen 
Ansprüchen aus der öffentlich rechtlichen Unfallversicherung 
den Bedarf decken, der durch eine Einbuße in der Erwerbs 
fähigkeit und damit verbundenen Verdienstentgang ihm 
erwächst. 
2. Einfachheit des Abschlusses. 
Für die praktische Wirksamkeit ist von nicht geringer 
Bedeutung, daß sich der Versicherungsabschluß möglichst 
einfach vollzieht. Die ganze bei der regulären Einzelunfall 
versicherung erforderliche Fragestellung zur Risikobeurteilung, 
die sich aus den Grundsätzen ergibt, nur gesundheitlich 
normale Risiken in den Versieherten-Verband zu übernehmen
	        
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