Full text : Der Safranhandel im Mittelalter

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Diese  Vorräte  werden  fast  ganz  verkauft,  nämlich  2574  Pf.
Ort,  542  Pf.  Lyoner,  506  Pf.  Tuschgan.  Die  Käufer  werden ­
  alle  mit  Namen  angeführt.  Durchschnittlich  werden
Quanta  von  31  Pf.  verkauft.  Größere  Posten  kauft  ein
Nikolaus  Groß  (aus  Augsburg?),  verschiedene  Vertreter
einer  Familie  Imkoffer  (Imhof?)  und  eine  gewisse  Firma
Morinse.  Im  Anfang  des  Geschäftsjahrs  werden  für  Ort
hohe  Preise  erzielt:  3  fl.  13  s.,  einige  Schwankungen  abgerechnet. ­
  Dann  sinken  die  Preise  bis  zu  3  fl.  4  s.  und  steigen
wieder  bis  zu  3  fl.  7  s.  8  s.  Wir  gewinnen  so  ein  Bild  der
jährlichen  Preisschwankung  ').  Wenn  die  Preise  Ende  des
Jahres  keine  sehr  große  Höhe  erreichen,  so  liegt  es  an  der
allgemeinen  Lage  des  Marktes,  über  die  eine  gleichzeitige
spanische  Rekordanz  klagt 2 ).  Lose  Notizen,  die  einen  ähnlichen ­
  Geschäftsbetrieb  erschließen  lassen,  enthalten  die  Geschäftspapiere ­
  aus  anderen  Jahren.  —  Zu  der  Einfuhr  der
Ravensburger  auf  den  Nürnberger  Markt  gesellt  sich  noch  die
der  vielen  Nürnberger,  die  uns  im  ausländischen  Safranhandel ­
  begegneten.  Besonders  für  den  Import  von  Venedig
darf  man  sie  als  sehr  zahlreich  annehmen  bei  der  führenden
Stellung,  die  die  Nürnberger  im  deutsch  -  venezianischen
Safranhandel  einnehmen.
Den  Bedürfnissen  des  Flandels  kommt  Nürnberg  entgegen ­
  durch  Einrichtung  einer  Safranschau.  1420  finden  wir
diese  zum  erstenmal  in  Tätigkeit.  Die  jurati  cognitores  sive
discreditores  specierum  mercimonialium  finden  den  von
Johann  Ayslinger  aus  Lauingen  in  Venedig  gekauften
Safran  mit  zu  viel  Feminelli  vermischt,  und  der  Nürnberger
Rat  schreibt  an  die  venezianische  Regierung,  er  weise  den
schlechten  Safran  zurück  s ).  Eine  Reihe  von  Polizeiverfügungen ­
  aus  dem  15.  Jahrhundert  beschäftigt  sich  mit  dem
Safranverkauf  und  den  strafbaren  betrügerischen  Veränderungen ­
  am  Safran,  zu  deren  Vorbeugung  die  Schau  eingesetzt ­
  ist *  4 ).  Der  Verkauf  darf  nur  nach  stattgefundener
Schau  und  unter  Benutzung  der  städtischen  Wage  statt-1)
  S.  S.  35.  2)  Rav.  Pap.  10.  3)  Simonsfeld  I.  Nr.  326.
4)  Nürnberger  Polizeiverordnungen  aus  dem  13.—15.  Jahrh.,
herausgegeben  von  Baader.  Bibi,  des  Stuttg.  Lit.  Ver.  1861,  S.  136  ff.
            
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