Object: Taxämter oder private Schätzungen?

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sichten eines Einzelnen berühr, es sei denn, das Taxamt würde 
sich aus durchaus gleich sachverständigen Personen zusammensetzen. 
Der erheblichste Umstand, der die Taxation der Taxämter be 
einflußt, ist aber der, daß sie sich Aenderungen nie schnell an 
passen können, daß die Ansichten über gewisse Werteinheiten und 
Wertbildungsmomente erst nach einer gewissen Zeit zur Reise ge 
langen. 
Diesen Mangel des Taxamts darf man auf keinen Fall über 
sehen. Daher warnte auch ein Redner aus dem 13. Verbands 
tage des „preußischen Landesverbandes der Haus- und Grund- 
besitzervereine*) vor solchen Aemtern, weil in Preußen, speziell im 
rheinisch-westfälischen Industriegebiet sehr große Wertverschiebungen 
vorkommen. Wörtlich sagte er: „Sie entstehen mitunter in so kurzer 
Zeitspanne, daß man eine Taxe, die heute ein vereidigter Taxator 
ausgestellt hat, in 3—4 Iahren kaum noch als zutreffend anerken 
nen kann. Namentlich entstehen große Wertverschiebungen in den 
Großstädten, wie Düsseldorf, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen usw." 
Einzelne wunde Punkte öffentlicher Taxämter berührt auch 
Dr. Fritz Dannenbaum in seinem großen Werke „Deutsche Hypothe 
kenbanken", wenn er folgendes sagt: 
„Die Nachteile öffentlicher Taxierung liegen auf der Hand. 
Der Staat oder die Kommune gibt Brief und Siegel für die Richtig 
keit einer Sache, die schlechthin in gewissen Grenzen vom Be 
lieben der Taxatoren abhängt, und übernimmt damit dem Publi 
kum gegenüber eine gewisse Verantwortlichkeit, die sich schwer 
rechtfertigen läßt. Ferner wird der staatliche Leamtenapparat 
ohne Not vermehrt ." 
Ein weiterer wunder Punkt der öffentlichen Taxämter ist 
aber wohl unzweifelhaft die Furcht, „verantwortlich" ge 
macht zu werden, für die Taxe einstehen zu müssen, sei es «direkt 
oder indirekt. Nicht zuletzt kommt bei den bisher bekannten Taxämtrrn 
der große Einfluß der „Rommunalverwaltung" als wertminderndes 
Moment in Betracht. Daneben ist von entscheidender Bedeutung noch 
der Umstand, daß in den bestehenden Taxämtern das Laienelement 
einen viel zu großen Einfluß hat. Darin liegt die ungeheure 
Gefahr der Schablonisierung und Verflachung. Die größte Unge 
heuerlichkeit der Taxamtsschätzungen besteht aber wohl in der geradezu 
erdrückenden Erschwerung der Richtigstellung einer falsch 
abgegebenen, z. B. einer zu niedrig bemessenen Taxe, denn ein Tax 
amt wird sich wohl selten selbst desavouieren wollen. So hängt 
denn dem Besitzer die Taxamtsschätzung wie ein ewiges Unheil 
an. Mit Recht hat man darum diese Schätzungen unter gewissen Vor 
aussetzungen mit „vollstreckbaren Urteilen" verglichen. 
Man kann nun allerdings daran denken, eine Berufungs 
instanz, etwa ein Zentraltaxamt oder eine andere zentrale Tax- 
behörde zur Erledigung etwaiger Widersprüche gegen Taxamts- 
') Mitteilungen, fjeft 58.
	        
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