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sichten eines Einzelnen berühr, es sei denn, das Taxamt würde
sich aus durchaus gleich sachverständigen Personen zusammensetzen.
Der erheblichste Umstand, der die Taxation der Taxämter be
einflußt, ist aber der, daß sie sich Aenderungen nie schnell an
passen können, daß die Ansichten über gewisse Werteinheiten und
Wertbildungsmomente erst nach einer gewissen Zeit zur Reise ge
langen.
Diesen Mangel des Taxamts darf man auf keinen Fall über
sehen. Daher warnte auch ein Redner aus dem 13. Verbands
tage des „preußischen Landesverbandes der Haus- und Grund-
besitzervereine*) vor solchen Aemtern, weil in Preußen, speziell im
rheinisch-westfälischen Industriegebiet sehr große Wertverschiebungen
vorkommen. Wörtlich sagte er: „Sie entstehen mitunter in so kurzer
Zeitspanne, daß man eine Taxe, die heute ein vereidigter Taxator
ausgestellt hat, in 3—4 Iahren kaum noch als zutreffend anerken
nen kann. Namentlich entstehen große Wertverschiebungen in den
Großstädten, wie Düsseldorf, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen usw."
Einzelne wunde Punkte öffentlicher Taxämter berührt auch
Dr. Fritz Dannenbaum in seinem großen Werke „Deutsche Hypothe
kenbanken", wenn er folgendes sagt:
„Die Nachteile öffentlicher Taxierung liegen auf der Hand.
Der Staat oder die Kommune gibt Brief und Siegel für die Richtig
keit einer Sache, die schlechthin in gewissen Grenzen vom Be
lieben der Taxatoren abhängt, und übernimmt damit dem Publi
kum gegenüber eine gewisse Verantwortlichkeit, die sich schwer
rechtfertigen läßt. Ferner wird der staatliche Leamtenapparat
ohne Not vermehrt ."
Ein weiterer wunder Punkt der öffentlichen Taxämter ist
aber wohl unzweifelhaft die Furcht, „verantwortlich" ge
macht zu werden, für die Taxe einstehen zu müssen, sei es «direkt
oder indirekt. Nicht zuletzt kommt bei den bisher bekannten Taxämtrrn
der große Einfluß der „Rommunalverwaltung" als wertminderndes
Moment in Betracht. Daneben ist von entscheidender Bedeutung noch
der Umstand, daß in den bestehenden Taxämtern das Laienelement
einen viel zu großen Einfluß hat. Darin liegt die ungeheure
Gefahr der Schablonisierung und Verflachung. Die größte Unge
heuerlichkeit der Taxamtsschätzungen besteht aber wohl in der geradezu
erdrückenden Erschwerung der Richtigstellung einer falsch
abgegebenen, z. B. einer zu niedrig bemessenen Taxe, denn ein Tax
amt wird sich wohl selten selbst desavouieren wollen. So hängt
denn dem Besitzer die Taxamtsschätzung wie ein ewiges Unheil
an. Mit Recht hat man darum diese Schätzungen unter gewissen Vor
aussetzungen mit „vollstreckbaren Urteilen" verglichen.
Man kann nun allerdings daran denken, eine Berufungs
instanz, etwa ein Zentraltaxamt oder eine andere zentrale Tax-
behörde zur Erledigung etwaiger Widersprüche gegen Taxamts-
') Mitteilungen, fjeft 58.