Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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sichten  eines  Einzelnen  berühr,  es  sei  denn,  das  Taxamt  würde
sich  aus  durchaus  gleich  sachverständigen  Personen  zusammensetzen.
Der  erheblichste  Umstand,  der  die  Taxation  der  Taxämter  beeinflußt, ­
  ist  aber  der,  daß  sie  sich  Aenderungen  nie  schnell  anpassen ­
  können,  daß  die  Ansichten  über  gewisse  Werteinheiten  und
Wertbildungsmomente  erst  nach  einer  gewissen  Zeit  zur  Reise  gelangen. ­

Diesen  Mangel  des  Taxamts  darf  man  auf  keinen  Fall  übersehen. ­
  Daher  warnte  auch  ein  Redner  aus  dem  13.  Verbandstage ­
  des  „preußischen  Landesverbandes  der  Haus-  und  Grundbesitzervereine*)
  vor  solchen  Aemtern,  weil  in  Preußen,  speziell  im
rheinisch-westfälischen  Industriegebiet  sehr  große  Wertverschiebungen
vorkommen.  Wörtlich  sagte  er:  „Sie  entstehen  mitunter  in  so  kurzer
Zeitspanne,  daß  man  eine  Taxe,  die  heute  ein  vereidigter  Taxator
ausgestellt  hat,  in  3—4  Iahren  kaum  noch  als  zutreffend  anerkennen ­
  kann.  Namentlich  entstehen  große  Wertverschiebungen  in  den
Großstädten,  wie  Düsseldorf,  Essen,  Dortmund,  Gelsenkirchen  usw."
Einzelne  wunde  Punkte  öffentlicher  Taxämter  berührt  auch
Dr.  Fritz  Dannenbaum  in  seinem  großen  Werke  „Deutsche  Hypothekenbanken", ­
  wenn  er  folgendes  sagt:
„Die  Nachteile  öffentlicher  Taxierung  liegen  auf  der  Hand.
Der  Staat  oder  die  Kommune  gibt  Brief  und  Siegel  für  die  Richtigkeit ­
  einer  Sache,  die  schlechthin  in  gewissen  Grenzen  vom  Belieben ­
  der  Taxatoren  abhängt,  und  übernimmt  damit  dem  Publikum ­
  gegenüber  eine  gewisse  Verantwortlichkeit,  die  sich  schwer
rechtfertigen  läßt.  Ferner  wird  der  staatliche  Leamtenapparat
ohne  Not  vermehrt  ."
Ein  weiterer  wunder  Punkt  der  öffentlichen  Taxämter  ist
aber  wohl  unzweifelhaft  die  Furcht,  „verantwortlich"  gemacht ­
  zu  werden,  für  die  Taxe  einstehen  zu  müssen,  sei  es  «direkt
oder  indirekt.  Nicht  zuletzt  kommt  bei  den  bisher  bekannten  Taxämtrrn
der  große  Einfluß  der  „Rommunalverwaltung"  als  wertminderndes
Moment  in  Betracht.  Daneben  ist  von  entscheidender  Bedeutung  noch
der  Umstand,  daß  in  den  bestehenden  Taxämtern  das  Laienelement
einen  viel  zu  großen  Einfluß  hat.  Darin  liegt  die  ungeheure
Gefahr  der  Schablonisierung  und  Verflachung.  Die  größte  Ungeheuerlichkeit ­
  der  Taxamtsschätzungen  besteht  aber  wohl  in  der  geradezu
erdrückenden  Erschwerung  der  Richtigstellung  einer  falsch
abgegebenen,  z.  B.  einer  zu  niedrig  bemessenen  Taxe,  denn  ein  Taxamt ­
  wird  sich  wohl  selten  selbst  desavouieren  wollen.  So  hängt
denn  dem  Besitzer  die  Taxamtsschätzung  wie  ein  ewiges  Unheil
an.  Mit  Recht  hat  man  darum  diese  Schätzungen  unter  gewissen  Voraussetzungen ­
  mit  „vollstreckbaren  Urteilen"  verglichen.
Man  kann  nun  allerdings  daran  denken,  eine  Berufungsinstanz, ­
  etwa  ein  Zentraltaxamt  oder  eine  andere  zentrale  Taxbehörde
  zur  Erledigung  etwaiger  Widersprüche  gegen  Taxamts-')

  Mitteilungen,  fjeft  58.
            
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