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sichten eines Einzelnen berühr, es sei denn, das Taxamt würde
sich aus durchaus gleich sachverständigen Personen zusammensetzen.
Der erheblichste Umstand, der die Taxation der Taxämter beeinflußt,
ist aber der, daß sie sich Aenderungen nie schnell anpassen
können, daß die Ansichten über gewisse Werteinheiten und
Wertbildungsmomente erst nach einer gewissen Zeit zur Reise gelangen.
Diesen Mangel des Taxamts darf man auf keinen Fall übersehen.
Daher warnte auch ein Redner aus dem 13. Verbandstage
des „preußischen Landesverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine*)
vor solchen Aemtern, weil in Preußen, speziell im
rheinisch-westfälischen Industriegebiet sehr große Wertverschiebungen
vorkommen. Wörtlich sagte er: „Sie entstehen mitunter in so kurzer
Zeitspanne, daß man eine Taxe, die heute ein vereidigter Taxator
ausgestellt hat, in 3—4 Iahren kaum noch als zutreffend anerkennen
kann. Namentlich entstehen große Wertverschiebungen in den
Großstädten, wie Düsseldorf, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen usw."
Einzelne wunde Punkte öffentlicher Taxämter berührt auch
Dr. Fritz Dannenbaum in seinem großen Werke „Deutsche Hypothekenbanken",
wenn er folgendes sagt:
„Die Nachteile öffentlicher Taxierung liegen auf der Hand.
Der Staat oder die Kommune gibt Brief und Siegel für die Richtigkeit
einer Sache, die schlechthin in gewissen Grenzen vom Belieben
der Taxatoren abhängt, und übernimmt damit dem Publikum
gegenüber eine gewisse Verantwortlichkeit, die sich schwer
rechtfertigen läßt. Ferner wird der staatliche Leamtenapparat
ohne Not vermehrt ."
Ein weiterer wunder Punkt der öffentlichen Taxämter ist
aber wohl unzweifelhaft die Furcht, „verantwortlich" gemacht
zu werden, für die Taxe einstehen zu müssen, sei es «direkt
oder indirekt. Nicht zuletzt kommt bei den bisher bekannten Taxämtrrn
der große Einfluß der „Rommunalverwaltung" als wertminderndes
Moment in Betracht. Daneben ist von entscheidender Bedeutung noch
der Umstand, daß in den bestehenden Taxämtern das Laienelement
einen viel zu großen Einfluß hat. Darin liegt die ungeheure
Gefahr der Schablonisierung und Verflachung. Die größte Ungeheuerlichkeit
der Taxamtsschätzungen besteht aber wohl in der geradezu
erdrückenden Erschwerung der Richtigstellung einer falsch
abgegebenen, z. B. einer zu niedrig bemessenen Taxe, denn ein Taxamt
wird sich wohl selten selbst desavouieren wollen. So hängt
denn dem Besitzer die Taxamtsschätzung wie ein ewiges Unheil
an. Mit Recht hat man darum diese Schätzungen unter gewissen Voraussetzungen
mit „vollstreckbaren Urteilen" verglichen.
Man kann nun allerdings daran denken, eine Berufungsinstanz,
etwa ein Zentraltaxamt oder eine andere zentrale Taxbehörde
zur Erledigung etwaiger Widersprüche gegen Taxamts-')
Mitteilungen, fjeft 58.