Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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lagen (Kaufpreise, Größenverhältnisse, Mietsangaben) verfügt und 
sie der Kommission unterbreiten kann, sondern auch durch 
seine stete Beschäftigung mit der Begutachtung der Gebäude- 
stenernutzungswerte und der Ergänzungssteuerwerte, durch Ver 
handlungen mit den Eigentümern, Erledigung von Berufungen und 
die Kenntnis der Oertlichkeit die notwendige Erfahrung in Be 
treff der in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisen kann." 
Kataster Kontrolleur Bothkegel tritt in der „Zeitschrift 
für Wohnungswesen" ebenfalls für Taxämter unter Heranziehung der 
Katasterkontrolleure ein. Er stellt folgende Gesichtspunkte in denlvor- 
dergrund. 
,,l) Es muß das Taxverfahren in die Hände von völlig un 
abhängigen und als zuverlässig bewährten Organen gelegt wer 
den, die unter staatlicher Aufsicht stehen und 2) es müssen 
Stellen geschaffen werden, in denen regelmäßig die statistischen 
Arbeiten zum Zwecke der Beschaffung zuverlässiger Schätzungsun 
terlagen ausgeführt und soweit wie möglich veröffentlicht werden." 
Anderer Meinung wie die voraufgeführten Stimmen ist die 
Handelskammer Bochum, sie will an der Taxe durch einzelne 
Sachverständige festhalten. Den gleichen Standpunkt vertreten fast 
alle Hypothekenbanken, hier und da taucht daneben auch der Ge 
danke auf, an der Taxe durch einzelne Sachverständige zwar 
festzuhalten, aber den Sachverständigen eine über die allgemeine 
Haftung hinausgehende Haftungsverbindlichkeit für die Richtigkeit 
der Taxen aufzuerlegen. 
von ganz hervorragendem Interesse sind die Vor 
schläge der hier in Frage kommenden Sachverständi 
gen selbst. Sie haben sich mit Sachverständigen anderer Fächer 
in Gutachtervereinen, sogenannten Gutachterkammern zusam 
mengeschlossen. Der Zweck derselben ist folgender: 
1. durch Zusammenschluß ihrer Mitglieder die gemeinsamen 
Bestrebungen, insbesondere die berufliche und wissenschaftliche 
Tätigkeit der Mitglieder auf dem Gebiete des Sachverstän 
digenwesens, zu fördern,' 
2. den Behörden und dritten Personen Vorschläge zu Einrich 
tungen und Maßnahmen zu unterbreiten, welche sowohl 
der Allgemeinheit, wie den Bestrebungen der Kammern im 
besonderen dienen können. 
Als Mitglieder können nur die für die Behörden ein für allemal 
vereidigten Sachverständigen aufgenommen werden. 
Die Mitgliedschaft verpflichtet in erster Linie zur völlig unab 
hängigen und zur gewissenhaftesten Erfüllung aller Obliegenheiten 
der Sachverständigen nach Maßgabe des von ihnen geleisteien Sach 
verständigeneides. S,ie gewährt andererseits Anspruch auf Unter 
stützung durch die Kammern als Ganzes, sofern die allgemeinen Be 
strebungen derselben hierdurch berührt werden.
	        
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