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tatsächlich herrschenden Mangel an Arbeitskräften erörtert und bewiesen
hat. Seit dem Ende der achtziger Jahre, auf die sich die Arbeit Koro-
lenkos bezieht, sind etwa 15 Jahre verflossen; die Klagen über den
Mangel an Arbeitskräften sind noch immer nicht verstummt, während
die wirtschaftlichen Verhältnisse sich vollständig verändert haben.
Die Frage, ob ein Mangel an Arbeitskräften in der neurussischen
Landwirtschaft zu unserer Zeit wirklich besteht, oder nicht, das zu unter
suchen, bildet den Gegenstand dieses Kapitels.
Betrachtet man die Zahl der Arbeitskräfte und die Flächengrösse
der den Bauern zugewiesenen Anteile, so ergibt sich folgendes Bild.
Bei der extensiven Wirtschaft in der neurussischen Landwirtschaft ist
die Zahl der für die Erntearbeiten nötigen Arbeitstage sehr gross. Sie
beträgt in allen Gouvernements mit Ausnahme des Dongebiets 45; in
dem letzteren aber etwa 39.') Dagegen ist die Zahl der für Ernte
arbeiten pro 1 Dess. nötigen Arbeitstage gering und beträgt im Durch
schnitt vier Tage. Es ergibt sich also, dass die Fläche des Ackerlandes,
die ein Arbeiter zur Zeit der Ernte einzubringen im Stande ist, ziemlich
gross ist. So beträgt sie in Bessarabien in Dess. 11,3, im Gouv.
Cherson 11,3, in Taurien 12,5, im Gouv. Ekaterinoslaw 11 und im Don-
gebiete 9,3. Dies zur Zeit der Erntearbeiten. Während des übrigen Jahres
wird die der Arbeitskraft eines Arbeiters entsprechende Fläche des ge
samten Landes und insbesondere des Ackerlandes für alle nötigen Feld
arbeiten noch grösser.
Es beträgt die einer Arbeitskraft entsprechende Fläche in Dess.
(Tabelle XLI!)
in den
Gouvernements:
Bessarabien
Cherson
Taurien
Ekaterinoslaw
Dongebiet
des gesamten
Baulandes
19.3
18.3
20,0
21,2
32,0
darunter des
Ackerlandes
13.6
15,2
15,0
16,5
14.7
Vergleichen wir die Fläche, die der Arbeitskraft eines Arbeiters
unter den klimatischen und wirtschaftlichen Verhältnissen Neurusslands
entspricht, mit dem Landanteil, der auf je eine Arbeitskraft tatsäch
lich kommt, so ergibt es sich, dass die erste die letzte übertrifft.
■) Diese und nachfolgende Angaben sind den «Materialien der Regicrungskommission
vom 16. November 1901», dem «Handbuch des Landwirtes» von J. Batalin und den
«Materialien über die Landwirtschaft» vom Ackerbauministerium entnommen.