Full text: Das Konkursverfahren

Wirkung der Konkurseröffnung. 55 
oder Börsenpreis, welcher sich an dem Grte der Erfüllung oder 
an dem für denselben maßgebenden Handelsplatz für die am 
2. Werktage nach der Eröffnung des Verfahrens mit der be 
dungenen Erfüllungszeit geschlossenen Geschäfte ergibt. 
Ein Beispiel möge folgen: 
fl. hat B. anfangs März 1914 Schiffahrtsaktien lieferbar Ul 
timo März 1914 verkauft. Über das vermögen des ö. wurde 
am lO. März 1914 der Konkurs eröffnet. Sn diesem Fall hat 
der Konkursverwalter nicht das Kecht, zwischen dem verlangen 
der Lieferung der Schiffahrtsaktien zum Kurse vom 31. Mürz 
oder der Nichterfüllung des Geschäfts zu wählen,- das Kaufge 
schäft verwandelt sich vielmehr mit der Konkurseröffnung in ein 
Differenzgeschäft. Maßgebend ist für die Nbwicklung der Börsen 
preis, welcher für die am zweiten Werktag nach der Eröffnung 
des Verfahrens, also am 12. März 1914 an der maßgebenden 
Börse abgeschlossenen, die Lieferung von solchen Schiffahrtsaktien 
per Ultimo März betreffenden Geschäfte ermittelt wird. Bst dieser 
Börsenpreis höher als der Kaufpreis, so hat der Verkäufer fl. 
die Differenz zur Konkursmasse einzuzahlen- ist der Börsenpreis 
niedriger als der Kaufpreis, so ist der Käufer fl. berechtigt, 
die Differenz als einfache Konkursforderung im Konkurse über 
das vermögen des B. anzumelden. 
Diese besondere Regelung hat ihren Grund in der im Interesse 
der Verkehrssicherheit begründeten Notwendigkeit, bei solchen 
Geschäften, bei welchen erhebliche Preisschwankungen eine Nolle 
spielen und der Kauf häufig nur ein Glied in einer Kette 
gleichartiger Geschäfte ist, eine sofortige und einheitliche Entschei 
dung über das Schicksal des Geschäfts herbeizuführen, so daß der 
unverzügliche Abschluß eines entsprechenden Gegengeschäfts ermög 
licht ist. 
Die Miete ist so recht ein Rechtsverhältnis des täglichen 
Lebens. Die Konkursordnung kann daher nicht achtlos an ihr 
vorübergehen. Nach der Regelung im deutschen Konkursrecht *) 
sind folgende Fülle zu unterscheiden: 
1. Der Gemeinschuldner ist Mieter: 
a) Der Mietgegenstand ist dem Gemeinschuldner bei 
Konkurseröffnung noch nicht überlassen 2 ). hier kann 
der Vermieter einseitig von dem vertrage zurücktreten. Macht 
er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat der Verwalter eine 
ft §§ 19—21 KO). 
ft § 20 KG.
	        
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