Wirkung der Konkurseröffnung. 55
oder Börsenpreis, welcher sich an dem Grte der Erfüllung oder
an dem für denselben maßgebenden Handelsplatz für die am
2. Werktage nach der Eröffnung des Verfahrens mit der bedungenen
Erfüllungszeit geschlossenen Geschäfte ergibt.
Ein Beispiel möge folgen:
fl. hat B. anfangs März 1914 Schiffahrtsaktien lieferbar Ultimo
März 1914 verkauft. Über das vermögen des ö. wurde
am lO. März 1914 der Konkurs eröffnet. Sn diesem Fall hat
der Konkursverwalter nicht das Kecht, zwischen dem verlangen
der Lieferung der Schiffahrtsaktien zum Kurse vom 31. Mürz
oder der Nichterfüllung des Geschäfts zu wählen,- das Kaufgeschäft
verwandelt sich vielmehr mit der Konkurseröffnung in ein
Differenzgeschäft. Maßgebend ist für die Nbwicklung der Börsenpreis,
welcher für die am zweiten Werktag nach der Eröffnung
des Verfahrens, also am 12. März 1914 an der maßgebenden
Börse abgeschlossenen, die Lieferung von solchen Schiffahrtsaktien
per Ultimo März betreffenden Geschäfte ermittelt wird. Bst dieser
Börsenpreis höher als der Kaufpreis, so hat der Verkäufer fl.
die Differenz zur Konkursmasse einzuzahlen- ist der Börsenpreis
niedriger als der Kaufpreis, so ist der Käufer fl. berechtigt,
die Differenz als einfache Konkursforderung im Konkurse über
das vermögen des B. anzumelden.
Diese besondere Regelung hat ihren Grund in der im Interesse
der Verkehrssicherheit begründeten Notwendigkeit, bei solchen
Geschäften, bei welchen erhebliche Preisschwankungen eine Nolle
spielen und der Kauf häufig nur ein Glied in einer Kette
gleichartiger Geschäfte ist, eine sofortige und einheitliche Entscheidung
über das Schicksal des Geschäfts herbeizuführen, so daß der
unverzügliche Abschluß eines entsprechenden Gegengeschäfts ermöglicht
ist.
Die Miete ist so recht ein Rechtsverhältnis des täglichen
Lebens. Die Konkursordnung kann daher nicht achtlos an ihr
vorübergehen. Nach der Regelung im deutschen Konkursrecht *)
sind folgende Fülle zu unterscheiden:
1. Der Gemeinschuldner ist Mieter:
a) Der Mietgegenstand ist dem Gemeinschuldner bei
Konkurseröffnung noch nicht überlassen 2 ). hier kann
der Vermieter einseitig von dem vertrage zurücktreten. Macht
er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat der Verwalter eine
ft §§ 19—21 KO).
ft § 20 KG.