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schaftlichen und technischen Art des Betriebes, wie Betriebseinrichtungen,
Arbeitsmethoden, lokalen Verhältnissen und anderen
mehr.
Die Höhe der Anlagekosten hat bestimmenden Einfluß auf die
Selbstkosten der produzierten Güter wegen ihrer Verzinsung
und der Amortisation. Beide zusammen bilden einen Teil der
Kosten des Betriebes. Man bezeichnet diesen Teil der festen oder
konstanten Kosten am besten als Kapitalkosten.
§ 6. Versuchen wir nunmehr eine Formulierung des Begriffes
„Selbstkosten“ und eine Gliederung mit Rücksicht auf die Bedürfnisse
der Kalkulationslehre. (Vgl. S. 5ff.) Unter Selbstkosten im
allgemeinen verstehen wir alle Ausgaben und Verluste,
welche mit der Anschaffung, der Herstellung
und dem Vertriebe von Sachgütern verbunden
sind. Die Gliederung der Selbstkosten wird danach unterschiedlich
sein, je nachdem es sich nur um die Anschaffung, um 1 die Anschaffung
und Weiterveräußerung in wesentlich unveränderter Gestalt, um
die Erzeugung eines Gutes oder schließlich um Herstellung und
Weiterveräußerung handelt.
a) Wenn wir unter Handel im engeren Sinne, Kauf- oder
Zwischenhandel, den gewerbsmäßig betriebenen Tauschverkehr
verstehen, das ist Anschaffung von Waren für den
Wiederverkauf in wesentlich unveränderter Gestalt zum Zwecke
eines regelmäßigen Einkommenerwerbs, so ergibt sich ohne weiteres,
daß die Selbstkosten einer Handelsware sich zusammensetzen
aus Anschaffungs- und Verkaufskosten. Im einzelnen gliedern
sie sich wie folgt:
I. Anschaffungskosten (erste Kosten) der Ware:
1. Preis der Ware am Einkaufsort.
2. Einkaufs- und Bezugskosten am Einkaufsort, während der
Ortsveränderung und am Bestimmungsort.
3. Deckungsspesen des Bankiers für den Gegenwert an den
Verkäufer der Ware, z. B. Wechselstempel, Kourtage, Bankzinsen,
Provision.
H. Zusatz-(Ergänzungs-)kosten:
4. Allgemeine Kosten für die Verwaltung der Unternehmung,
den Vertrieb und die Verkaufsbereitschaft: Kosten für die Aufbewahrung
bis zum Wiederverkauf (Versicherung, Lagergeld,
Lagerkostenanteil); Anteil an den allgemeinen ,V e r w altungskosten,
den sog. Handlungsunkosten; Zinsverluste auf die
Anschaffungskosten der Ware vom Tage der Verausgabung bis zum
Eintreffen der Gegenleistung des Käufers; Geldverluste durch