Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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schaftlichen  und  technischen  Art  des  Betriebes,  wie  Betriebseinrichtungen, ­
  Arbeitsmethoden,  lokalen  Verhältnissen  und  anderen
mehr.
Die  Höhe  der  Anlagekosten  hat  bestimmenden  Einfluß  auf  die
Selbstkosten  der  produzierten  Güter  wegen  ihrer  Verzinsung
und  der  Amortisation.  Beide  zusammen  bilden  einen  Teil  der
Kosten  des  Betriebes.  Man  bezeichnet  diesen  Teil  der  festen  oder
konstanten  Kosten  am  besten  als  Kapitalkosten.
§  6.  Versuchen  wir  nunmehr  eine  Formulierung  des  Begriffes
„Selbstkosten“  und  eine  Gliederung  mit  Rücksicht  auf  die  Bedürfnisse
der  Kalkulationslehre.  (Vgl.  S.  5ff.)  Unter  Selbstkosten  im
allgemeinen  verstehen  wir  alle  Ausgaben  und  Verluste, ­
  welche  mit  der  Anschaffung,  der  Herstellung ­
  und  dem  Vertriebe  von  Sachgütern  verbunden
sind.  Die  Gliederung  der  Selbstkosten  wird  danach  unterschiedlich
sein,  je  nachdem  es  sich  nur  um  die  Anschaffung,  um 1  die  Anschaffung
und  Weiterveräußerung  in  wesentlich  unveränderter  Gestalt,  um
die  Erzeugung  eines  Gutes  oder  schließlich  um  Herstellung  und
Weiterveräußerung  handelt.
a)  Wenn  wir  unter  Handel  im  engeren  Sinne,  Kauf-  oder
Zwischenhandel,  den  gewerbsmäßig  betriebenen  Tauschverkehr ­
  verstehen,  das  ist  Anschaffung  von  Waren  für  den
Wiederverkauf  in  wesentlich  unveränderter  Gestalt  zum  Zwecke
eines  regelmäßigen  Einkommenerwerbs,  so  ergibt  sich  ohne  weiteres,
daß  die  Selbstkosten  einer  Handelsware  sich  zusammensetzen ­
  aus  Anschaffungs-  und  Verkaufskosten.  Im  einzelnen  gliedern
sie  sich  wie  folgt:
I.  Anschaffungskosten  (erste  Kosten)  der  Ware:
1.  Preis  der  Ware  am  Einkaufsort.
2.  Einkaufs-  und  Bezugskosten  am  Einkaufsort,  während  der
Ortsveränderung  und  am  Bestimmungsort.
3.  Deckungsspesen  des  Bankiers  für  den  Gegenwert  an  den
Verkäufer  der  Ware,  z.  B.  Wechselstempel,  Kourtage,  Bankzinsen,
Provision.
H.  Zusatz-(Ergänzungs-)kosten:
4.  Allgemeine  Kosten  für  die  Verwaltung  der  Unternehmung,
den  Vertrieb  und  die  Verkaufsbereitschaft:  Kosten  für  die  Aufbewahrung ­
  bis  zum  Wiederverkauf  (Versicherung,  Lagergeld,
Lagerkostenanteil);  Anteil  an  den  allgemeinen  ,V  e  r  w  altungskosten, ­
  den  sog.  Handlungsunkosten;  Zinsverluste  auf  die
Anschaffungskosten  der  Ware  vom  Tage  der  Verausgabung  bis  zum
Eintreffen  der  Gegenleistung  des  Käufers;  Geldverluste  durch
            
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