Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  1.  Begriff  der  Hausinduftrie

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fatz  feiner  Produkte  nur  durch  anderweitige  kaufmännifche
  Vermittlung  erreicht!“ 1 )
Unter  Beibehaltung  des  Schmollerfchen  Gedankens,  da(z  der  Abfatz  der
Produkte  durch  einen  andern  etwas  Wefentliches  in  der  Hausinduftrie  fei,
hat  fpäter  S  t  i  e  d  a  *  2 )  außerdem  die  Tätigkeit  im  eignen  Heim  als  weiteres
Wefenselemcnt  betont.  Das  ift  nun  freilich  dahin  zu  erweitern,  dafz  auch  die
Arbeit  im  Haufe  eines  Dritten  darunter  zu  verftehen  ift,  fofern  fie  nur  nicht
in  der  Produktionsftätte  des  Verlegers  felbft  gefchieht.
Die  beiden  angeführten  Momente  —  der  Abfatz  der  Produkte  durch  den  Verleger ­
  und  die  Arbeit  im  eignen  Haufe  —  fcheinen  in  der  Tat  das  Wefentliche
in  der  Hausinduftrie  zu  bilden.  Sie  erklären  urfächlich  die  verfchiedenften
Merkmale,  die  man  bei  der  Hausinduftrie  hier  mehr,  dort  weniger  wahrnimmt
und  die  häufig  genug  mit  Wefensmomenten  verwechfelt  werden,  wie  z.  B.  die
Abhängigkeit  vom  Verleger,  die  foziale  Lage,  die  technifche  Geringwertigkeit
ufw.  Anderfeits  genügen  die  beiden  Momente  vollftändig,  um  die  Hausinduftrie
von  den  Grenzgebieten,  Fabrik  und  Handwerk,  zu  unterfcheiden.  Wir  definieren ­
  demnach  die  Hausinduftrie  oder  Heimarbeit  als  die  g  e  w  e  r  b  1  i  c  h  e
Tätigkeit,  die  der  Produzent  in  der  eignen  Wohnung
oderWerkftätte  oder  auch  in  demHaufe  eines  Dritten
für  den  Unternehmer  (Verleger)  verrichtet,  der  die
Produkte  auf  den  Markt  bringt  und  abfetzt. 3 )
Welche  Bedeutung  in  der  Hausinduftrie  der  Abfatz  der  Produkte  durch
den  Unternehmer  (Verleger)  hat,  wird  am  eheften  klar,  wenn  wir  mit  Bücher
von  dem  früher  mehr  als  jetzt  gebräuchlichen  Wort  „Verlag“  ausgehen.  4 )  Verlag
ift  gleichbedeutend  mit  Vorlage,  Vorfchufz.  Der  Verleger  ift  der  reiche
Kaufmann  und  Kapitalift,  der  den  kleinen  Produzenten  den  Kaufpreis  ihrer
Produkte  fo  lange  vorfchiefzt,  bis  diefe  an  ihre  Konfumenten  gelangt  find.
Häufig  aber  fchiefzt  der  Verleger  nicht  blofz  den  Kaufpreis  der  Produkte  vor,
')  0.  S  chmo!  U  r,  Grundriß  der  allgemeinen  Volkwirtfchaftslehre,  Leipzig
1908,  I 3  104  Vgl.  auch  481  ff.
2 )  a.  a.  0.
3 )  Zur  Definition  der  Hausinduftrie  vgl.  au|zcr  Schmoller  und  Sticda  befonders
K.  Bücher,  Art.  ,,  Hausinduftrie“  im  Wörterbuch  der  Volkswirtfchaft  8 ,  und  Art.
,,  Gewerbe*  ‘  im  Handwörterbuch  der  Staatswi  ffenfehaften  8 ;  E.  v  o  n  Philippovich,
Grundrijz  der  politifchen  Ökonomie  II 4 ,  Tübingen  1909,  145  ff;  0.  Schönberg,
Handbuch  der  politischen  Ökonomie  II 4 ,  Tübingen  1897,  488;  E.  Schwiedland,
Ziele  und  Wege  einer  Heimarbcitergefetzgcbung  2 ,  Wien  1903,  42;  R.  L  i  e  f  m  a  n  n,
Über  Wefen  und  Formen  des  Verlags,  Freiburg  1899;  W.  S  o  m  b  a  r  t,  Art.  „Verlagsmduftrie“
  im  Handwörterbuch  der  Staatswiffenfchaften  8 ;  R  o  f  c  h  e  r  -  S  t  i  e  d  a,
Nationalökonomie  des  Gewerbfleifzes  und  Handels  8 ,  Stuttgart  1913.  145  ff.
4 )  K.  Bücher,  Die  Entftchung  der  Volkswirtfchaft 5 ,  Tübingen  1906,  175.
            
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