Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Eine  Ladentochter  (Stadt)  bemerkt:  „Vom  religiösen  wie
vom  sozialen  Standpunkt  aus  wäre  es  sehr  erwünscht,  wenn
ein  Sonntagsruhegesetz  auch  für  Bäckereien  und  Konditoreien
geschaffen  würde.  Ein  Sklave  kann  nicht  ärger  an  seine  Arbeit
gebunden  sein  als  wir  in  unserem  Gewerbe.  Von  Fest-  und
Feiertaghalten  ist  keine  Rede.  Also  Parole:  Sonntagsruhe!“
Eine  Verkäuferin  in  einem  Metzgergeschäfte  verpönt  die
Sonntagsarbeit  mit  folgenden  drastischen  Ausführungen:  „Jahrelange ­
  Beobachtungen  haben  mir  gezeigt,  dass  mindestens  90%
der  Sonntagskunden  sich  auf  die  Arbeiterklasse  beschränken.
Da  einmal  energisch  einzugreifen,  täte  not.  Selber  dem  Arbeiterstande ­
  angehörend,  kann  ich  mit  Recht  und  Gewissen  konstatieren, ­
  dass  es  ganz  gut  möglich  ist,  es  anders  einzurichten.  Vom
Schlechtwerden  des  Fleisches  kann  keine  Rede  sein,  das  ist
nicht  stichhaltig,  denn  andere  Leute  können  es  auch  machen.
Man  kann  z.  B.  das  betreffende  Stück  Fleisch  anbraten  oder  auch
einsalzen  und  am  Morgen  wieder  abwaschen.
In  England,  Amerika  etc.  kann  man  sich  auch  einrichten,
dort  sind  die  Ladnerinnen  gesetzlich  geschützt.  Und  wo  ein  Wille
ist,  da  ist  auch  ein  Weg!  Wo  bleibt  da  das  Fabrikgesetz?  Da
stehen  wieder  Arbeiter  gegen  Arbeiter.  Wieso?  Ich  weiss  und
habe  es  schon  öfters  mir  sagen  lassen,  dass  der  Mann  erst
Sonntags  früh  oder  Samstags  nachts  spät  nach  Hause  kommt
und  den  dezimierten  Zahltag  bringt.  Wie  könnte  da  die  Frau
noch  ihrem  Gatten  etwas  Schmackhaftes  vorsetzen?  Da  ist  sie
gezwungen,  ihre  eigene  arbeitende  Klasse  zu  Sonntagsdiensten
zu  verdammen.  Also  hier  Remedur,  bitte!  Die  Arbeiter  haben
doch  ihren  Sonntag  ganz  frei,  warum  nicht  wir?“
Damit  schliessen  wir  die  Blütenlese,  die  nach  unserem
Dafürhalten  sehr  typisch  ist.  Wir  besitzen  aus  den  übrigen
Arbeiterinnenkategorien  im  Verhältnis  zu  den  angeführten  Bemerkungen ­
  nur  verschwindend  wenige  Aeusserungen,  weil  eben
die  Verhältnisse  infolge  des  Arbeiterinnenschutzgesetzes  bessere
geworden  sind,  wenn  auch  nicht  überall  seine  Vorschriften  genau
befolgt  werden.
Schon  bei  der  nächsten  Gruppe,  bei  den  Schneiderinnen,
zeigt  der  Arbeitstag  denn  doch  ein  weit  günstigeres  Bild  als
dies  bei  den  Ladentöchtern  der  Fall  war.
            
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