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Gesamtzahl insbesondere das Land, welches noch sehr spät die
Geschäfte offen behält. Wenn ein bezügliches Gesetz demnach
unterscheiden würde zwischen Dorf und städtischen Orten, so
dürfte kein grosser Widerstand gegen ein Ladenschlussgesetz
mehr gefunden werden.
Jene zwei Fälle, Näherei und Modes mit ihrer Arbeitszeit
über 8 Uhr hinaus (denn es handelt sich ja hier um die gewöhnliche
Arbeitszeit), kämen in Konflikt mit dem Art. 7 des Arbeiterinnenschutzgesetzes.
Weitere Kommentare erachten wir als überflüssig, dagegen
bringen wir noch eine Kombinationstabelle, die über die Ausdehnung
der einzelnen Arbeitstage Aufschluss gibt.
Beginn
morgens um
. . Uhr
Schluss abends um .
. Uhr
Vor
6*/*
6.30
bis
6.59
7.00
bis
7.29
7.30
bis
7.59
8.00
bis
8.29
8.30
bis
8.59
9.00
und
später
Total
Vor 6.30
i
—
—
—
l
i
6
9
6.30 bis 6.59
3
2
2
2
3
3
3
18
7.00 bis 7.29
12
37
25
12
18
19
11
134
7.30 bis 7.59
5
4
30
28
15
3
5
90
8.00undmehr
18
4
20
21
8
3
3
77
Total
39
47
77
63
45
29
28
328
Im allgemeinen kommen also folgende Fälle am häufigsten vor:
7 Uhr morgens bis 6 x /2
Uhr
abends = 37
Fälle;
77« »
« 7
»
, = 30
)>
772 „
„ 77 2
W
OO
CN
II
£
»
7 « M
» 7
»
„ = 25
CO
, 772
»
,, = 21
Unter die beiden erstgenannten Gruppen fallen insbesondere
die Schneiderinnen, während die Bureauangestellten zu der Gruppe
„8 Uhr morgens bis 6 Uhr abends“ gehören. Die krassen Fälle
„früh auf und spät nieder“ betreffen selbstverständlich nur Ladentöchter.
Und zwar kann beigefügt werden, dass jene 6 mit der
Arbeitszeit von morgens 6 Uhr bis nach 9 Uhr abends sich zudem
noch durch kleine Löhne auszeichnen. Bei der Darstellung der
Arbeitsstunden in der Saison würden sich naturgemäss noch weit
schlimmere Zahlen ergeben. Wir sehen davon ab, weil die Angaben
gerade für die Ladentöchter zu lückenhaft sind.