Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

41

Berufszweig

Lohn  in
Stadt

Rappen  pro
Land

Stun  de
Total

Schneiderei

35

34

34

Näherei

33

39

34

Handel

34

31

33

Glätterei  .

29

26

28

Vergleichen  wir  nun  die  Rangordnung  nach  der  Grösse
des  Arbeitstages  mit  der  vorstehenden  Stundenlohnskala,  so  darf
von  einer  vollkommenen  Bestätigung  jener  alten  Regel  gesprochen
werden:  Je  länger  die  Arbeitszeit,  desto  kleiner  der  Lohn  und
umgekehrt.
Die  weiblichen  Bureauangestellten  mit  ihren  47  Rappen
Stundenlohn  ausgenommen,  und  die  schlechtbezahlte  Glätterei
(mit  28  Rappen  die  Stunde)  abgerechnet,  haben  alle  andern
Berufe  fast  genau  den  Durchschnitt  von  34  Rappen  Stundenlohn.
Während  bei  der  früheren  Darstellung  des  Monatslohnes  der
Ladentöchter  fast  kein  Unterschied  sich  zwischen  Stadt  und
Land  bemerkbar  machte,  ist  durch  diese  genauere  Untersuchung
der  Unterschied  zugunsten  der  Stadt  bedeutend  verschoben
worden;  für  die  Näherinnen  auf  dem  Lande  bleiben  immerhin
die  Löhne  im  Vorsprung.
Durchschnittlich  w r ird  also  eine  Arbeiterin  auf  dem  Lande  pro
Stunde  mit  32,  eine  solche  in  der  Stadt  mit  35  Rappen  entlöhnt.
Rechnen  wir  die  Bureauangestellten  ab,  so  ergibt  sich  ein  Durchschnitt ­
  von  33  statt  34  Rappen  für  alle  Berufe,  Stadt  und  Land
zusammengerechnet.
Lohn  und  Lehrzeit.  Da  es  immer  noch  Menschenkinder
gibt,  die  glauben,  die  Länge  der  Lehre  habe  keinen  fühlbaren
Wert  für  die  spätere  Anstellung,  so  lassen  wir  für  die  drei  Berufe
Schneiderei,  Näherei,  Modes,  für  welche  die  Lehrzeit  eine  besondere ­
  Wichtigkeit  hat,  eine  solche  Kombination  folgen:

Lehrzeit

Monatslohn  in  Franken:

bis  80  Fr.

80  bis  110  Fr.

120  und  mehr

Total

Bis  1  Jahr  .  .  .

1

3

4

1  und  l'/a  Jahr

2

5

—

7

2  Jahre

16

17

3

36

Mehr  als  2  Jahre

7

18

5

30

Total

26

43

8

77
            
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