Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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4. Kündigungstermine. Die Antworten sind im allge 
meinen gut ausgefallen, da nur 52 fehlen. Einige haben bemerkt, 
dass sie alle Tage entlassen werden können; zwei Mädchen er 
klären freimütig, sie wissen es selber nicht, wie ihnen gekündet 
werden dürfe. 
5. Kost und Logis. Hier haben nur 23 keine Auskunft 
erteilt. Ob aber die Antworten immer ganz den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechen, wagen wir zu bezweifeln, weil die 
Frage besser hätte gestellt werden sollen: so z. B. „Kost und 
Logis in der eigenen Familie“. Denn einige Mädchen scheinen 
unter Familie jene der Arbeitgeberin verstanden zu haben, 
obschon in dritter Linie ja gefragt wird: „Im Geschäft?“ Dieses 
letztere ist sehr zweideutig. So hat eine Ladnerin hier geantwortet: 
„Ja, das Mittagessen.“ Diese Antwort konnte aber nur so ver 
standen werden, dass das betreffende Mädchen von Hause das 
Mittagessen mitnimmt oder es sich bringen lässt und es im 
Geschäft verzehrt. 
Auch die Frage, ob sie Kost und Logis in einem Kosthaus 
habe, ist nicht ganz geeignet. Der Ausdruck „Kosthaus“ hat 
bei den Mädchen, besonders in der Stadt, den Anschein von 
etwas Geringwertigem. Die meisten haben ihn denn auch durcS- 
gestrichen und dafür gesetzt: z. B. „im Töchterheim“ oder ,in 
der Pension so und so“. 
Vollständig wertlos war die Frage: „Wieviel müssen Sie 
per Monat für den Unterhalt rechnen?“ Abgesehen davon, 
dass von den 340 Bogen ganze 201 darauf gar nicht geantwortet 
haben, ist auch die Antwort infolge der unzweckmässigen Frage 
stellung unzulänglich. Die meisten haben dabei die Ausgabe 
für die Nahrung verstanden, einige wenige Kost und Logis. 
Andere aber, die die Frage richtig auffassten, schrieben: „Mein 
Salär“, „Mehr als mein Salär“, „Alles“. Uebrigens sind die 
Verhältnisse zwischen einer Bureauangestellten und z, B. einer 
Arbeiterin zu verschiedenartige, um wirklich etwas Positives aus 
den wenigen guten Antworten zu schöpfen. 
6. Gesetzliche Arbeitsvermittlung, gewerbl. Schieds 
gerichte. Diese Fragen, wie jene unter Ziffer 9, sind vollständig 
verfehlte. Aus welchem Grunde jede Arbeiterin gefragt werden 
solle, ob es an ihrem Orte gesetzlich geregelte und unentgeltliche
	        
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