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4. Kündigungstermine. Die Antworten sind im allge
meinen gut ausgefallen, da nur 52 fehlen. Einige haben bemerkt,
dass sie alle Tage entlassen werden können; zwei Mädchen er
klären freimütig, sie wissen es selber nicht, wie ihnen gekündet
werden dürfe.
5. Kost und Logis. Hier haben nur 23 keine Auskunft
erteilt. Ob aber die Antworten immer ganz den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechen, wagen wir zu bezweifeln, weil die
Frage besser hätte gestellt werden sollen: so z. B. „Kost und
Logis in der eigenen Familie“. Denn einige Mädchen scheinen
unter Familie jene der Arbeitgeberin verstanden zu haben,
obschon in dritter Linie ja gefragt wird: „Im Geschäft?“ Dieses
letztere ist sehr zweideutig. So hat eine Ladnerin hier geantwortet:
„Ja, das Mittagessen.“ Diese Antwort konnte aber nur so ver
standen werden, dass das betreffende Mädchen von Hause das
Mittagessen mitnimmt oder es sich bringen lässt und es im
Geschäft verzehrt.
Auch die Frage, ob sie Kost und Logis in einem Kosthaus
habe, ist nicht ganz geeignet. Der Ausdruck „Kosthaus“ hat
bei den Mädchen, besonders in der Stadt, den Anschein von
etwas Geringwertigem. Die meisten haben ihn denn auch durcS-
gestrichen und dafür gesetzt: z. B. „im Töchterheim“ oder ,in
der Pension so und so“.
Vollständig wertlos war die Frage: „Wieviel müssen Sie
per Monat für den Unterhalt rechnen?“ Abgesehen davon,
dass von den 340 Bogen ganze 201 darauf gar nicht geantwortet
haben, ist auch die Antwort infolge der unzweckmässigen Frage
stellung unzulänglich. Die meisten haben dabei die Ausgabe
für die Nahrung verstanden, einige wenige Kost und Logis.
Andere aber, die die Frage richtig auffassten, schrieben: „Mein
Salär“, „Mehr als mein Salär“, „Alles“. Uebrigens sind die
Verhältnisse zwischen einer Bureauangestellten und z, B. einer
Arbeiterin zu verschiedenartige, um wirklich etwas Positives aus
den wenigen guten Antworten zu schöpfen.
6. Gesetzliche Arbeitsvermittlung, gewerbl. Schieds
gerichte. Diese Fragen, wie jene unter Ziffer 9, sind vollständig
verfehlte. Aus welchem Grunde jede Arbeiterin gefragt werden
solle, ob es an ihrem Orte gesetzlich geregelte und unentgeltliche