Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

neu  Marktes"  mit  Rücksicht  auf  die  Güte  des  Akzeptanten  der  Fall  ist.
Als  Geldgeber  auf  dem  offenen  Markt  erscheinen  ferner  jene  Nlirtschaftsorganifationen,
  die  größere  Rapitalien  ohne  Intervention  einer
Bank  direkt  zu  verleihen  wünschen,  aber  nicht  in  ein  spezialisiertes  Rreditgeschäft
  eintreten  wollen:  hieher  gehören  in  manchen  Staaten  die
Versicherungsgesellschaften,  mitunter  größere  Städte  mit  zeitweise  verfügbaren ­
  Mitteln,  auf  manchen  Geldmärkten  der  heimische  Staat  oder
auswärtige  Staaten,  ver  Staat  gibt  seine  Einnahmen  bis  zum  Zeitpunkt ­
  der  Verwendung  entweder  an  die  Notenbank  als  Guthaben
—  England,  Frankreich,  Belgien,  in  Deutschland  das  Reich  —  oder
an  eine  gesonderte  Staatsbank:  preußische  Seehandlung,  Cesterreichische
Postsparkasse,  in  gewissem  Sinn  auch  das  amerikanische  Treasurg-  die
Seehandlung  und  teilweise  die  Postsparkasse  verwenden  die  Staatsgelder ­
  zum  Ankauf  von  Bankakzepten.  Zn  neuerer  Zeit  haben  mehrere ­
  Staaten  für  den  Zinsendienst  von  Anleihen,  die  sie  im  Ausland  aufgenommen ­
  hatten,  größere  Rapitalbeträge  im  Gläubigerland  zurückgelassen,- ­
  so  unterhielt  Rußland  in  Paris  und  Berlin,  Japan  und  mehrere ­
  englische  Kolonien  in  London  ansehnliche  Beträge.  Italien  hatte
bis  zum  Tripoliskrieg  ansehnliche  Summen  im  Ausland  als  Guthaben,
teils  aus  lvährungsgründen,  teils  um  einen  Reservefonds  an  auswärtigen ­
  Zahlungsmitteln  im  Notfall  zu  haben.  Diese  Gelder  wurden ­
  regulär  auf  dem  offenen  Markt  verwendet,-  die  Seehandlung
und  die  Postsparkasse  sind  zentral  verwaltete  Institute;  ihre  Organisation ­
  ist  nicht  einem  regelmäßigen  Rreditoerkehr  mit  kleinen  Diskonteuren ­
  angepaßt:  es  kommt  ihnen  nicht  darauf  an,  den  denkbar  höchsten
Zins  herauszuwirtschaften,  sondern  nur  die  Einnahmen  des  Staates
für  eine  bestimmte  kurze  Zeit  sicher  anzulegen.  Die  Seehandlung  weiß,
welche  Summe  der  preußische  Staat  für  Zahlungen  am  1.  Januar  benötigen ­
  wird,  und  sie  mutz  die  ihr  in  den  vorausgehenden  Monaten
zufließenden  Einnahmen  des  Staates  so  anlegen,  daß  die  vom  Staat
am  L  Januar  gebrauchten  Beträge  ihr  in  der  letzten  vezemberwoche
mit  absoluter  Sicherheit  zur  Verfügung  stehen.  Während  bei  Einlagen
privater  Deponenten  die  Abhebungen  durch  Neueinlegungen  abgelöst
werden,  so  daß  die  Kreditbanken  regulär  %  ihrer  Vepositensmmne
als  feststehend  ansehen  können,  erneuern  sich  die  Guthaben  des  Staats
entweder  überhaupt  nicht  oder  doch  nicht  sofort.  Der  russische  Staat
unterhält  Guthaben  zur  Zahlung  der  Schuldzinsen,  und  wenn  durch
Entrichtung  einer  Rate  das  Guthaben  gekürzt  ist,  so  kann  die  Auffüllung ­
  desselben  entweder  erst  später  (bei  Abschluß  einer  neuen  Ausländsanleihe) ­
  oder  gar  nicht  erfolgen,  das  letztere  in  dem  Fall,  wenn
            
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