Full text : Bankpolitik

21.  Die  Begründung  und  Kritik  der  Diskontpolitik.  75
Ziehungen  auf  London  finanziert.  Oie  Erhöhung  der  russischen  Lankrate
zum  Beispiel  bewirkt  darum  nicht  eine  Verminderung  des  Lohmaterialimports ­
  nach  Rußland,  weil  diese  Kreditgewährung  in  London,  nicht
in  Petersburg  stattfindet.  Oie  Abstoßung  der  Lager  bedeutet  im  Londoner ­
  Welthandel  verminderte  Ein-  und  erhöhte  Ausfuhr  —  in  andern
Reichen  wird  diese  Wirkung  nur  dann  eintreten,  wenn  die  durch  die
Diskonterhöhung  betroffenen  Produktionen  Ausfuhrmöglichkeit  haben,
sonst  tritt  Preissturz  ohne  Exportsteigerung  ein.
Sodann  aber  war  England  in  jenem  Zeitalter,  in  dem  die  Oiskontpolitik
  begründet  wurde,  das  einzige  Reich  mit  Goldwährung,  mit
Welthandel,  mit  auswärtigen  Kapitalanlagen.  Oer.  pfundwechsel  galt
mehr  als  jeder  andere  Wechsel  und  seine  Diskonterhöhung  führte  viel
ausländisches  Kapital  dem  englischen  Wechselmarkt  zu;  das  stolze  Wort:
„Oie  Diskonterhöhung  der  Lank  von  England  macht  den  englischen
Kaufmann  zum  Herrn  des  disponiblen  Kapitals  der  Erde"  war  vor
50  Zähren  gerechtfertigt,'  heute  hat  der  pfundwechsel  seine  Monopolstellung ­
  eingebüßt,  durch  starken  Außenhandel  und  die  Tätigkeit  der
peberseebanken  haben  auch  vornehmlich  die  deutschen  Wechsel  regelmäßigen ­
  Kurs  bekommen  und  sind  Rivalen  der  englischen  Devise  geworden. ­
  Allerdings  kommen  als  Konkurrenten  nur  Reichs  mit  freier
Goldhergabe,  mit  Welthandel,  mit  auswärtigen  Kapitalanlagen  in
Betracht,-  mancher  Kapitalbesitzer  wird  auch  bei  hohem  Diskont  einem
Land,  bei  welchem  öle  Rückzahlung  seines  Wechsels  in  Gold  nicht  absolut ­
  gesichert  ist,  nicht  Geld  leihen  wollen.  Kredite  an  das  Ausland
können  nur  dort  zum  rascheren  Znkasso  kommen,  wo  solche  Kredite  bestehen: ­
  Reiche  mit  geringer  Ausfuhr  oder  einem  Export  in  Produkten,
bei  welchen  Barzahlung  die  Regel  ist,  können  nicht  die  Schuldeintreibung
verkürzen,-  Länder  mit  geringem  im  Ausland  gehandelten  Effektenbesitz
  können  nicht  durch  Diskonterhöhung  zur  Abstoßung  von  Effekten
an  das  Ausland  veranlassen.
Oie  Erhöhung  der  Bankkate  ist  somit  von  ganz  anderer  Wirksamkeit ­
  in  Reichen,  bei  denen  die  drei  genannten  Voraussetzungen  zutreffen ­
  als  in  Ländern  mit  geringem  Außenhandel,  anders  in  Gläubiger- ­
  als  in  Schuldnerreichen.  Was  für  England  galt  und  mit  Einschränkungen ­
  heute  noch  gilt,  das  ist  für  die  andern  Staaten  mit  Ausnahme ­
  Deutschlands  nicht  im  gleichen  Maß  zutreffend.  Wenn  in
England  der  Wechseldiskont  von  3  auf  5  %  steigt,  wird  mancher  Engländer ­
  das  Geld,  das  er  kurzfristig  im  Ausland  arbeiten  gelassen  hatte,
in  England  verwenden,  auch  wenn  der  Auslandsstaat  seinen  Diskont
auf  7%  hinaufsetzt.  Ihm  genügen  5%  im  Inland  und  der  Auslands-
            
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