Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Badekappen  aus  Waohstaffet,  mit  Besatz
—  nach  Art.  194  mit  einem  Zuschlag  von  40  %  laut  Anm.  8
zu  den  Artikeln  183—209  des  Tarifs  (C.  09,  Nr.  34  804).
Anmerkung.  Siehe  die  gemeinsamen
Anmerkungen  zu  den  Artikeln  183  bis  209  unter
dem  Artikel  209.
195.  Seidene  gewebte  Tücher  und  Stoffe,  darunter
Foulards  (mit  Ausnahme  der  in  Art.  196  genannten), ­
  Bänder,  Borten;  Müllergaze,  Tüll,
Kutnja  und  Scham-Aladscha;  Sammet,  Plüsch
und  Chenille  in  jeder  Form,  aus  Seide  und  Halbseide, ­

  für  das  Pfund  12,40  R
Vertragsgemäss  (Fr.):  Für  das  Pfund  .  .  .  10,—  11

In  jüngster  Zeit  ist  ein  ausländischer  halbseidener
P  1  ü  s  c  h  in  den  Handel  gekommen,  dessen  Flor  aus  Tussahseide
  gebildet  ist  und  der  dem  Aussehen  nach  mit  den
besseren  Sorten  von  Wollenplüsch  verwechselt  werden  kann.
Um  falsche  Tarifanwendungen  zu  vermeiden,  werden  die
Zollämter  angewiesen,  die  Florfäden  solcher  Plüsche  mikroskopisch ­
  und  chemisch  zu  untersuchen,  wobei  sich  folgendes
ergeben  muss:
A.  Das  mikroskopische  Bild.  Die  echte  Seide  des  Maulbeerspinners ­
  zeigt  glänzende  regelmässige  Zylinderchen,
deren  Masse  durchsichtig  und  gleichartig  ist:  die  Tussahseide
dagegen  zeigt  abgeplattete  Zylinderchen  oder  bandförmige,
ziemlich  breite  Streifen  mit  Längsstrichen,  Luftkanälchen
und  ausgerissenen,  häufig  zerzausten  Faserrändern.  Die
Wolle  hat  eine  ganz  andere  Faserkontur:  sie  ist  zylindrisch,
aber  mit  Zacken  oder  Schüppchen  an  der  Oberfläche  der  Faser.
B.  Die  chemische  Untersuchung.  Um  die  wilde  Seide
von  der  gewöhnlichen  Seide  des  Maulbeerspinners  zu  unterscheiden, ­
  muss  die  Faser  mit  Chlorzink  untersucht  werden;
in  Chlorzink  von  40°  B.  Dichtigkeit  löst  sich  die  gewöhnhche
Seide  des  Maulbeerspinners  schnell  und  vollständig;  die  wilde
Seide  (Tussah,  Jama-Mai  und  dergl.)  löst  sich  nicht,  sondern
erst  beim  Kochen  mit  Chlorzink  von  60°  B.  Dichtigkeit.  Die
Wolle  löst  sich  in  Chlorzink  nicht.  Gewöhnhche  Schwefelsäure
löst  die  Seide  leicht  und  wirkt  erst  nach  längerer  Zeit  auf  die
Wolle  ein  (C.  88,  Nr.  7872).
Gemusterte  Seidengewebe  —  s.  unter
Art.  208  (C.  91,  Nr.  14  704).
Schweissb-lütter  für  Damenkleider,  aus  seidenem ­
  nichtgummiertem  und  nicht  zusammengeklebtem
Kautschuk-Gewebe  in  Verbindung  mit  Kautschukblättern,
gesäumt  —  nach  Art.  195,  mit  einem  Zuschlag  von  10  v.  H.
gemäss  Anm.  8  zu  den  Artikeln  183—209  (C.  10,  Nr.  520).
Künstliche  Seide  —  s.  unter  Art.  185  (C.  10,
Nr.  31  780).
Anmerkung.  Siehe  die  gemeinsamen  Anmerkungen ­
  zu  den  Artikeln  183  bis  209  unter  dem
Artikel  209.
            
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