Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

2

Allgemeine  Vorbemerkungen.

ihren  Haupt-  und  Nebenorganen  getroffen  wurden,  die  Anregung  zu  einer  Revision  des
Pflichtgefühls  gegen  den  Nächsten.  Es  lag  eine  eminente  volkserzieherische  Kraft  in  den
Sozialgesetzen,  die  einen  Aufschwung  von  Einsicht  und  Gesittung  herbeiführte  und  namentlich ­
  den  besitzenden  und  verantwortlichen  Kreisen  das  Gewissen  schärfte.  Der  Geschichtsschreiber ­
  wird  den  Zeitraum  von  1887  bis  1912,  in  welchem  sich  die  bisherige  Regierungszeit ­
  Sr.  Majestät  des  Kaisers  Wilhelm  II.  mit  dem  ersten  Vierteljahrhundert  der  praktischen
Sozialpolitik  decken,  dahin  charakterisieren  können,  daß  in  ihm  in  Deutschland  die  Ehrenpflicht ­
  erwachte  und  sich  andauernd  entwickelte,  dem  Schwachen  beizustehen,  den  in
seinem  Schaffen  Bedrohten  zu  schützen!  Das  Kaiserjubiläum  bildet  den  Markstein  für  die
erste  Etappe  eines  förmlichen  Wetteiferns  in  der  Betätigung  menschenfreundlicher  Gesinnung ­
  und  Nächstenliebe!
Und  daß  in  dieser  Erscheinung  des  Aufstrebens  des  Volkscharakters  auch  die  deutschen
Arbeitgeber,  Gewerbetreibenden  und  Kaufleute  nicht  zurückstanden,  sondern  sich
als  achtunggebietende  Faktoren  bewährten  —  dafür  einen  Beweis  zu  liefern  ist  die  Aufgabe,
die  uns  gestellt  worden  ist.
Es  ist  zu  unterscheiden  zwischen  den  pflichtmäßigen  Aufwendungen,  welche  die
Arbeiterversicherungsgesetze  den  deutschen  Arbeitgebern  auf  erlegten,  und  den  freiwilligen ­
  Opfern,  die  von  ihnen  außerdem  für  die  Wohlfahrt  ihrer  Angestellten  und  Arbeiter
und  deren  Angehörigen  gebracht  worden  sind.  Die  Bedeutung  dieser  letzteren  wird  erst
durch  die  Höhe  jener  in  das  rechte  Licht  gerückt.
Da  nach  Zeitungsberichten  das  Kaiserjubiläum  auch  zu  zwei  amtlichen  Darstellungen
den  Anlaß  geben  wird,  nämlich  erstens  zu  einer  für  den  Reichstag  bestimmten  Denkschrift
über  die  Ergebnisse  der  deutschen  Sozialpolitik  und  zweitens  zu  einer  vom  Reichsamt  des
Innern  veranlaßten  Zusammenfassung  der  Bestimmungen  über  die  soziale  Fürsorge  im
Deutschen  Reich,  so  wollen  wir  uns  hier  auf  einige  Hauptzahlen  über  die  Beitragsleistungen
der  Arbeitgeber  zur  Arbeiterversicherung  beschränken.
Die  Beiträge  der  Arbeitgeber  zur  Arbeiterversicherung  betrugen  von  1885
bis  1910  im  ganzen  5  245  960  300  M.,  hiervon  entfiel  auf  die  Krankenversicherung
1  481  177  700  M.,  auf  die  Unfallversicherung  2  394  955  700  M.,  auf  die  Invalidenversicherung ­
  (seit  1891)  1  369  826  900  M.  Es  ist  ferner  zu  berücksichtigen,  daß  von  den  Arbeitgebern ­
  ein  erheblicher  Aufwand  für  Verwaltungskosten  und  zwar  bei  der  Krankenversicherung ­
  für  die  Betriebs-,  Innungs-  und  Bau-Krankenkassen  (1911  gab  es  8734  solcher
Kassen)  und  bei  der  Unfallversicherung  für  das  Funktionieren  der  Berufsgenossenschaften,
sowie  bei  den  Knappschaftskassen  (19x1:  166)  zu  leisten  war.
Für  den  oben  erwähnten  Zeitraum  beliefen  sich  z.  B.  die  Verwaltungskosten  bei  den
114  Berufsgenossenschaften  der  Unfallversicherung  auf  252  Mill.  M.,  für  das  Jahr  1911
auf  16  060  523  M.  Die  Kosten  für  Unfallverhütung  betrugen  von  1885—1910  23,6  Mill.  M.
Bei  den  Ausgaben  für  die  Unfallversicherung  ist  allerdings  in  Betracht  zu  ziehen,  daß
durch  sie  die  frühere  Haftpflicht  der  Unternehmer  bei  Betriebsunfällen  von  dem
einzelnen  ersatzpflichtigen  Unternehmer  auf  die  genossenschaftlich  gebildete  Gesamtheit
aller  Unternehmer  (Berufsgenossenschaften)  übertragen  worden  ist.  Die  Aufwendungen
für  die  Unfallversicherung  bilden  daher  gewissermaßen  den  Ablösungsbetrag  für  die  Befreiung ­
  von  dieser  Haftpflicht,  und  es  hat  diese  Umbildung  gewiß  in  hohem  Maße  den  Unternehmermut ­
  gestärkt  und  zur  Begründung  neuer  Industriewerke  beigetragen.
Von  hohem  Werte  für  die  Auffassung  von  der  allgemeinen  sozialen  Fürsorge,
die  ja  in  erster  Linie  den  weniger  bemittelten  Volksklassen  zugute  kommt,  sowie  von  ihrer
Ausgestaltung  innerhalb  der  Berichtsperiode  sind  die  Anregungen  gewesen,  die  sich  als
Nebenwirkungen  der  Arbeiterversicherungsgesetze  gezeigt  haben.  Wir  denken  hier  insbesondere ­
  an  die  Maßnahmen  der  vorbeugenden  Krankenpflege  und  an  das  Heilverfahren ­
  innerhalb  der  Unfall-  und  Invalidenversicherung.  Schon  aus  den  Aufwendungsbeträgen ­
  für  diese  Zwecke  geht  die  Bedeutung  derselben  hervor.  In  der  Zeitperiode  1885
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.