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Deutsche Bank.
A. Die Förderung der materiellen Lage der Beamten.
In diese Abteilung fallen:
i. DER BEAMTENFURSORGE-VEREIN DER DEUTSCHEN BANK a. G. ZU BERLIN.
Sein Zweck ist die Gewährung von Pensionen an die Beamten bei eintretender dauernder
Dienstunfähigkeit sowie nach zurückgelegtem 65. Lebensjahre, die Gewährung einer Rente an
die Witwen und die
Zahlungvon Erzie
hungsbeiträgen an
die Waisen verstor
bener Beamten.
Die Satzungen
des Vereins sichern
den Beamten nach
ihren Gehältern bis
höchstens M. 8000
für sich, ihre Wit
wen und Waisen
Ansprüche auf die
gleichenPensionen
und Vorteile, die
das Reich und der
Preußische Staat
ihren Beamten und
deren Hinterblie
benen gewähren.
Der jährliche
Beitrag der Be
amten beträgt 4 %
ihres festen J ahres-
gehaltes, während
von der Bank 9,4 %
des versicherungs
pflichtigen Gehal
tes gezahlt, somit
von ihr mehr als
70 % der Gesamt
aufwendungen ge
tragen werden. Bei
der Verwaltung des
Beamtenfürsorge
vereins haben die
Beamten eine we
sentliche Mitwir
kungin allenseinen
Organen, d. h. so
wohl imAufsichts-
rat als auch im Vor
stand, imPensions-
ausschuß und im
ständigen Schieds
gericht.
Die Aufwen
dungen der Bank
für die Zwecke des
Beamtenfürsorge
vereins betrugen
Jahr
1910
1911
1912
M.
928 800
I 200 850
I 295 650
Speisezimmer
im Klub der Beamten der Deutschen Bank.
Die Anpassung die
ser Institution an
die reichsgesetzl.
Versieh. - Ordnung
wird betrieben.