Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

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die  Zinsen  dieser  „Merck-Rieger-Stiftung“  für  einen  Landaufenthalt  schwächlicher  oder
genesender  Kinder  von  Arbeitern  Verwendung  finden  sollen.
Außerhalb  der  Kranken-  und  Altersfürsorge  besteht  bei  der  Firma  Merck  noch  eine
Reihe  weiterer  Einrichtungen  zur  finanziellen  bzw.  materiellen  Unterstützung  ihrer  Angestellten ­
  und  deren  Angehörigen.
WÖCHNERINNENKASSE.  Aus  freiwilligen,  von  den  Inhabern  der  Firma  gestifteten
Mitteln  wird  eine  Wöchnerinnenkasse  unterhalten,  zum  Zwecke  einer  besonderen  Fürsorge
für  die  nicht  versicherten  Frauen  von  Arbeitern  in  den  ersten  10  Tagen  nach  der  Niederkunft.
Die  Fürsorge  tritt  ein,  wenn  der  betreffende  Arbeiter  wenigstens  seit  6  Monaten  bei  der
Firma  tätig  ist,  und  erstreckt  sich  vornehmlich  auf  die  Versorgung  mit  kräftiger  Nahrung,
die  Beschaffung  der  nötigen  Wäsche  usw.  Verbraucht  wurden  im  Jahre  1912  Naturalien
im  Werte  von  2000  M.  außer  der  Kost.
ARBEITERVORSCHUSSKASSE.  Weiterhin  stellt  die  Firma  die  Mittel  zur  Unterhaltung
einer  Arbeitervorschußkasse  zur  Verfügung.  Arbeiter,  die  nicht  weniger  als  1  Jahr  (Ausnahmen ­
  sind  jedoch  zulässig)  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  können  aus  dieser  Kasse  ohne
Bürgschaftstellung  zinsfreie  Darlehen  gegen  Tilgung  in  Form  kleiner,  wöchentlicher  Lohnabzüge ­
  (1—3  M.)  erhalten.  Die  Außenstände  der  Kasse  betragen  zurzeit  5500  M.
FREIWILLIGE  LOHNZAHLUNGEN  ohne  Gegenleistung  der  Arbeiter  erfolgen  aus
verschiedenen  Anlässen.  So  erhalten  Arbeiter  mit  mehr  als  5  jähriger  Tätigkeit  bei  der  Firma
an  Feiertagen,  die  nicht  auf  einen  Sonntag  fallen,  ihren  vollen  Lohn.  Der  volle  Lohn  wird
auch  bei  gelegentlichem  Ausfall  des  Dienstes  an  patriotischen  oder  anderen  Festtagen
gezahlt.  Die  zu  militärischen  Übungen  einberufenen  Arbeiter  erhalten  während  der
Zeit  der  Übung  V 3  ihres  Lohnes  als  Zulage  von  der  Firma.  —  Arbeitsversäumnisse  der  Arbeiter
infolge  Niederkunft  ihrer  Frauen,  schwerer  Erkrankungen  innerhalb  der  Familien,  Teilnahme ­
  an  Beerdigungen  werden  am  Lohn  nicht  oder  bei  Versäumnis  bis  zu  4  Tagen  nur  zu
2 / 5  in  Abzug  gebracht.

Arbeiterwohnhaus.  (Architekt  Prof.  Pützer.)
            
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