Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  29

eine  Abhandlung  im  „Arbeiterfreund“  1910,  S.  3o6f.  über  „Gartenbau  für  Knaben  mit  besonderer ­
  Berücksichtigung  der  Anstalten  in  Darmstadt  und  Breslau“.
Für  die  Förderung  der  Kleingartenkultur  in  Arbeiterkreisen  ist  auch  der  Staat  als
Arbeitgeber  in  seinen  Eisenbahn-  und  Bergverwaltungen  mit  zunehmendem  Erfolg
tätig.  Die  privaten  Bergwerke  sind  aber  auch  in  dieser  Richtung  sehr  rührig.  Es  verdient
Erwähnung,  daß  z.  B.  das  Steinkohlenwerk  Charlotte  in  Czernitz  ein  Gelände  von  562  ha,
die  Mansfelder  Kupferschiefer  bauende  Gewerkschaft  in  Eisleben  397  ha,
die  Harpener  Bergbau-A.-G.  142  ha  Gartenland  an  ihre  Arbeiter,  in  der  Regel  gegen
den  äußerst  geringen  Pachtpreis  von  1—2  Pf.  per  Quadratmeter  jährlich,  verpachtet  haben.
Für
ERZIEHUNGS-  UND  UNTERRICHTSZWECKE  betätigt  sich  gleichfalls  das  Interesse
deutscher  Arbeitgeber  in  hervorragender  Weise.  Wenn  auch  in  Gruppe  14  für  die  Jahre
1883,  1884,  1891  und  1894  keine  freiwilligen  Zuwendungen  von  uns  gebucht  werden  konnten,
so  sind  doch  für  die  verbleibenden  26  Jahre  des  Zeitraums  1883—1912  55  157  616  M.  ermittelt ­
  worden.  Für  das  Jahr  1912  ist  ein  Betrag  von  4  103  407  M.  in  Gruppe  14  nachgewiesen. ­
  Sehr  oft  ist  ein  Unterricht  schulpflichtiger  Kinder  von  Fabrikangehörigen  in
Handfertigkeit  und  Haushaltsführung  den  Einrichtungen  für  Kinder-  und  Säuglingspflege
(Gruppe  6)  angegliedert.  Andererseits  werden  auch  die  Ortsschulen  vielfach  von  Arbeitgebern ­
  unterstützt.  So  unterstützt  die  Ilse,  Bergbau-  A.  -G.,  in  Ilse  fünf  sechsstufige
Schulen.  Diejenigen  Schüler  der  Oberstufe,  welche  sich  durch  besondere  Fähigkeiten  und
durch  ihren  Fleiß  auszeichnen  und  deren  sittliches  Betragen  einwandfrei  ist,  erhalten  beim
Austritt  aus  der  Fortbildungsschule  eine  Prämie  von  1000  M„  die  ihnen  den  Besuch  einer
Fachschule  ermöglicht.  Solche  Schüler  sind  nicht  verpflichtet,  nach  dem  Verlassen  der
Schule  in  den  Dienst  der  „Ilse“  zurückzutreten.  —  Die  Mechanische  Flachsspinnerei
Meyer  &  Co.  in  Wiesenbad  i.  Sa.  bezahlt  für  die  Kinder  ihrer  Arbeiter  das  volle  Schulgeld ­
  und  hat  der  Ortsschule  eine  Bibliothek  überwiesen,  die  auch  fleißig  von  der  Arbeiterschaft ­
  benutzt  wird.  —  Aus  der  Arbeiterschulkassenstiftung  der  Sächsischen  Gußstahlfabrik ­
  in  Döhlen  b.  Dresden,  welche  32  000  M.  Vermögen  besitzt,  wird  gleichfalls  für
die  Kinder  bedürftiger  Arbeiter  das  Schulgeld  bezahlt.  —  Die  Ostdeutsche  Maschine  nf
  abrik,  vor  m.  Rud.  Werne  ke,  A.-G.  in  Heiligenbeil  (Ostpr.),  zahlt  zur  Anspornung  für
eine  möglichst  gute  Erziehung  Schulgeld  und  Bücher  für  Arbeiterkinder,  welche  die  städtische ­
  Mittelschule  besuchen.  —  Die  Zement-  und  Steinwerke  E.  Schwenk  in  Ulm
a.  D.  gewähren  für  die  Kinder  ihrer  Arbeiter  alle  Lehrmittel  und  Schulgeld.  —  Bei  der
Papierfabrik  Kübler  &  Niethammer  in  Kriebstein  erhalten  die  über  x  Jahr  bei
der  Firma  tätigen  Arbeiter  das  Schulgeld  für  ihre  Kinder,  und  solche  Arbeiter,  die  10  Jahre
dort  sind,  erhalten  außerdem  für  jedes  Kind,  das  konfirmiert  wird,  ein  Geschenk  von  30  M.
—  Eigene  Handfertigkeits-  resp.  Haushaltungsschulen  für  die  Kinder  der  Werksangehörigen
finden  wir  bei  der  Steinkohlengewerkschaft  Charlotte  in  Czernitz,  bei  der  Majolikafabrik ­
  Villeroy  &  Boch  in  Mettlach,  bei  dem  Glashüttenwerk  in  Gerresheim, ­
  bei  dem  Verein  chemischer  Fabriken,  Mannheim,  sowie  in  den  Farbenwerken ­
  vorm.  Friedr.  Bayer  &Co.  in  Wiesdorf  eingerichtet.  Die  letztgenannte  Firma
hat  Handarbeitsschulen  für  Frauen,  für  die  Arbeiterinnen  und  für  die  erwachsenen  Töchter
der  Werksangehörigen,  sowie  Handarbeitskurse  für  Schulkinder  und  Klöppelunterricht  für
Fabrikarbeiterinnen  eingerichtet.  Alle  diese  Schulen  werden  von  fachlich  vorgebildeten
Kräften  geleitet,  und  eine  Reihe  von  Stiftungen  sorgt  dafür,  daß  der  Unterricht  von  allerlei ­
  Festlichkeiten,  z.  B.  gemeinsamen  Ausflügen,  Abgangsfesten,  Weihnachtsfeiern,  Ausstellungen ­
  und  Prämiierungen,  umrahmt  wird.
Bei  Gebr.  Stollwerk,  A.-G.,  Köln,  erhalten  die  weiblichen  Angestellten,  welche  heiraten ­
  wollen,  falls  sie  über  5  Jahre  im  Geschäft  tätig  sind,  einen  achtwöchentlichen  kostenfreien ­
  Haushaltungsunterricht.  Der  während  dieser  Zeit  ihnen  entgangene  Arbeitsverdienst
wird  den  Neuvermählten  am  Hochzeitstage  als  Sparkassenbuch  überreicht.
            
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