Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen. 
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Die Siegle-Stiftung übernimmt für kränkliche Mitglieder der Württ. Metallwaren 
fabrik je nach Bedürftigkeit, Dienstzeit usw. ganz oder teilweise die Kosten des Aufenthalts 
und der Verpflegung in Heilanstalten und Luftkurorten und gewährt außerdem 
nach Lage der Verhältnisse eine Familienunterstützung während der Kurdauer, 
letzteres namentlich auch während der Durchführung von Heilverfahren, die seitens der 
Invalidenversicherung eingeleitet sind. 
Einer großen Zahl von Fabrikangehörigen ist schon durch die Siegle-Stiftung eine 
auswärtige Kur zugut gekommen und die Wiedererlangung der Gesundheit erleichtert 
worden. 
Die Verwilligungen betrugen im Jahr 1912: 
Kur- und Verpflegungskosten, Reisegeld usw 1062,10 M. 
Familienunterstützung 1388,83 ,, 
2450,93 M. 
In bezug auf die Arbeitsräume wird den gesundheitlichen Erfordernissen besondere 
Aufmerksamkeit geschenkt. Betriebsräume, in denen sich Dämpfe, Metall- oder Glas 
staub u. dgl. entwickeln, sind mit Ventilations- und Absaugevorrichtungen, Luftvorwärmern 
usw. versehen. 
Die Arbeitszeit beträgt im allgemeinen 10 Stunden einschließlich je einer viertel 
stündigen Vesperpause vor- und nachmittags. 
Im Sommerhalbjahr 1912 wurde versuchsweise Durcharbeitszeit an den Samstagen 
von 6 — 1 Uhr eingeführt. Die gemachten Erfahrungen können als günstig bezeichnet 
werden. Die Durcharbeitszeit ist nunmehr auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 
ausgedehnt. Die Fabrikangehörigen empfinden die nach abgeschlossener Wochenarbeit 
ermöglichte ausgiebigere Erholung außerordentlich wohltuend und freuen sich der Gelegen 
heit, private Geschäfte in zusammenhängenden Freistunden erledigen zu können. 
BETRIEBSKRANKENKASSE. Die Betriebskrankenkasse in Geislingen hat, wesent 
lich mit Hilfe freiwilliger Zuwendungen der Firma, einen Reservefonds von 190 715 M. 
erreicht. Sie gewährt allen Kassenmitgliedern, die mindestens 6 Monate der Kasse ange 
hören, die Krankenunterstützung über die gesetzliche Dauer von 26 Wochen hinaus bis 
zu einem Jahr. Außerdem ist seit 1890 als freiwillige Mehrleistung der Kasse die Unter 
stützung der Familienangehörigen eingeführt. Diesen werden ärztliche Behandlung, 
Arzneimittel und Sterbegelder gewährt mit der Maßgabe, daß die Kassenmitglieder an 
den Arzt- und Apothekerkosten für ihre Familienangehörigen % zu tragen haben. Die 
Beiträge sind auf 3,5% des durchschnittlichen Tagelohns festgesetzt. Die Firma hat den 
ihr gesetzlich obliegenden Beitragsanteil von % = 1,16% auf 1,25% erhöht. Die Karenz 
zeit ist auf 1 Tag herabgesetzt und das Sterbegeld für Mitglieder auf das 1 y 2 fache der 
gesetzlichen Beträge festgelegt. 
Die Zahl der Kassenmitglieder betrug im Jahr 1912 durchschnittlich 3620, diejenige 
der Familienangehörigen am 31. Dezember 1912 5145. 
ZUSCHUSSKASSE. Als Zuschußkasse in der rechtlichen Form eines Versicherungs 
vereins auf Gegenseitigkeit besteht in Göppingen seit 1882 ein Arbeiter-Unter 
stützungsverein, in Geislingen seit 1911 ein Arbeiterinnen - Unterstützungs 
verein. Beide Kassen, die ihre Mitgliedschaft auf Angehörige der W. M. F. beschränken, 
bieten ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen einen willkommenen Zuschuß zu den Leistungen 
der Pflichtkrankenkasse. Die Württ. Metallwarenfabrik läßt beiden Vereinen tunlichste 
Unterstützung angedeihen. 
FREIWILLIGE INVALIDENVERSICHERUNG. Um die Wohltaten der Invaliden- 
und Hinterbliebenenversicherung auch den Hausarbeitern und Hausarbeiterinnen 
(Poliererinnen) zu sichern, wird von der Fabrik für solche, die ehemals pflichtweise ver 
sichert waren, die freiwillige Weiterversicherung, und für diejenigen, welche früher in 
keinem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, die freiwillige Selbst-
	        
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