Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.
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Die Siegle-Stiftung übernimmt für kränkliche Mitglieder der Württ. Metallwaren
fabrik je nach Bedürftigkeit, Dienstzeit usw. ganz oder teilweise die Kosten des Aufenthalts
und der Verpflegung in Heilanstalten und Luftkurorten und gewährt außerdem
nach Lage der Verhältnisse eine Familienunterstützung während der Kurdauer,
letzteres namentlich auch während der Durchführung von Heilverfahren, die seitens der
Invalidenversicherung eingeleitet sind.
Einer großen Zahl von Fabrikangehörigen ist schon durch die Siegle-Stiftung eine
auswärtige Kur zugut gekommen und die Wiedererlangung der Gesundheit erleichtert
worden.
Die Verwilligungen betrugen im Jahr 1912:
Kur- und Verpflegungskosten, Reisegeld usw 1062,10 M.
Familienunterstützung 1388,83 ,,
2450,93 M.
In bezug auf die Arbeitsräume wird den gesundheitlichen Erfordernissen besondere
Aufmerksamkeit geschenkt. Betriebsräume, in denen sich Dämpfe, Metall- oder Glas
staub u. dgl. entwickeln, sind mit Ventilations- und Absaugevorrichtungen, Luftvorwärmern
usw. versehen.
Die Arbeitszeit beträgt im allgemeinen 10 Stunden einschließlich je einer viertel
stündigen Vesperpause vor- und nachmittags.
Im Sommerhalbjahr 1912 wurde versuchsweise Durcharbeitszeit an den Samstagen
von 6 — 1 Uhr eingeführt. Die gemachten Erfahrungen können als günstig bezeichnet
werden. Die Durcharbeitszeit ist nunmehr auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. September
ausgedehnt. Die Fabrikangehörigen empfinden die nach abgeschlossener Wochenarbeit
ermöglichte ausgiebigere Erholung außerordentlich wohltuend und freuen sich der Gelegen
heit, private Geschäfte in zusammenhängenden Freistunden erledigen zu können.
BETRIEBSKRANKENKASSE. Die Betriebskrankenkasse in Geislingen hat, wesent
lich mit Hilfe freiwilliger Zuwendungen der Firma, einen Reservefonds von 190 715 M.
erreicht. Sie gewährt allen Kassenmitgliedern, die mindestens 6 Monate der Kasse ange
hören, die Krankenunterstützung über die gesetzliche Dauer von 26 Wochen hinaus bis
zu einem Jahr. Außerdem ist seit 1890 als freiwillige Mehrleistung der Kasse die Unter
stützung der Familienangehörigen eingeführt. Diesen werden ärztliche Behandlung,
Arzneimittel und Sterbegelder gewährt mit der Maßgabe, daß die Kassenmitglieder an
den Arzt- und Apothekerkosten für ihre Familienangehörigen % zu tragen haben. Die
Beiträge sind auf 3,5% des durchschnittlichen Tagelohns festgesetzt. Die Firma hat den
ihr gesetzlich obliegenden Beitragsanteil von % = 1,16% auf 1,25% erhöht. Die Karenz
zeit ist auf 1 Tag herabgesetzt und das Sterbegeld für Mitglieder auf das 1 y 2 fache der
gesetzlichen Beträge festgelegt.
Die Zahl der Kassenmitglieder betrug im Jahr 1912 durchschnittlich 3620, diejenige
der Familienangehörigen am 31. Dezember 1912 5145.
ZUSCHUSSKASSE. Als Zuschußkasse in der rechtlichen Form eines Versicherungs
vereins auf Gegenseitigkeit besteht in Göppingen seit 1882 ein Arbeiter-Unter
stützungsverein, in Geislingen seit 1911 ein Arbeiterinnen - Unterstützungs
verein. Beide Kassen, die ihre Mitgliedschaft auf Angehörige der W. M. F. beschränken,
bieten ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen einen willkommenen Zuschuß zu den Leistungen
der Pflichtkrankenkasse. Die Württ. Metallwarenfabrik läßt beiden Vereinen tunlichste
Unterstützung angedeihen.
FREIWILLIGE INVALIDENVERSICHERUNG. Um die Wohltaten der Invaliden-
und Hinterbliebenenversicherung auch den Hausarbeitern und Hausarbeiterinnen
(Poliererinnen) zu sichern, wird von der Fabrik für solche, die ehemals pflichtweise ver
sichert waren, die freiwillige Weiterversicherung, und für diejenigen, welche früher in
keinem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, die freiwillige Selbst-