Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

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Der  Ar  beiter  -  Unterstützungsfonds  wies  am  1.  Januar  1913  einen  Kapitalbestand ­
  von  1  638  144,39  M.  auf.  Im  Jahr  1912  wurden  aus  diesem  Fonds  bewilligt:
an  fortlaufenden  Unterstützungen  53  7°3>4°  M.
an  einmaligen  Unterstützungen  9  832,43  ,,
Schauffler-Stiftung.  Von  den  Erben  des  am  15.  Oktober  1904  verstorbenen
Herrn  Kommerzienrat  Schauffler  wurde  ein  Kapital  von  20000  M.  gestiftet,  dessen
Zinsen  —  neben  dem  Arbeiter-Unterstützungsfonds  —  zur  Unterstützung  von  Fabrikangehörigen ­
  in  Geislingen  und  Göppingen  in  Fällen  besonderer  Bedürftigkeit  verwendet
werden.
Kapitalbestand  am  1.  Januar  1913  22  544  M.
RESERVISTEN-UNTERSTÜTZUNG.  Den  zu  militärischen  Übungen  einberufenen
Arbeitern  werden  für  die  Dauer  der  Übungen  Geldunterstützungen  nach  folgenden  Normen
gewährt:
Ledige  Arbeiter,  welche  mindestens  seit  1  Jahr  ununterbrochen  in  der  Fabrik  beschäftigt ­
  sind,  erhalten  50  Pf.  für  den  Ubungstag.  Verheirateten  Arbeitern,  die  mindestens ­
  seit  einem  halben  Jahr  ununterbrochen  der  Fabrik  angehören,  wird  die  vom  Reich
gewährte  Familienunterstützung,  welche  täglich  für  die  Ehefrau  30  %  und  für  jedes  Kind
unter  15  Jahren  10%,  insgesamt  jedoch  höchstens  60%  des  ortsüblichen  Tagelohns
(in  Geislingen  2,80  M.)  beträgt,  in  4  Abstufungen  derart  ergänzt,  daß  im  Gesamtergebnis
eine  Frau  ohne  Kinder  70  %,  eine  Frau  mit  1  Kind  80  %,  eine  Frau  mit  2  Kindern  90  %
und  eine  Frau  mit  3  oder  mehr  Kindern  100%  des  Tagesverdienstes  des  Mannes  erhält. ­
  Familienväter  mit  3  oder  mehr  Kindern  sind  hiernach  für  den  durch  eine  Übung
erlittenen  Verdienstausfall  voll  entschädigt.
Beispiel:  Ein  verheirateter  Reservist  mit  2  Kindern  und  4,50  M.  Tagesverdienst
erhält  pro  Übungstag:
a)  Reichsunterstützung:  50%  des  ortsüblichen  Tagelohns  (in  Geislingen
2,80  M.)  1,40  M.
b)  Unterstützung  W.  M.  F.:  den  Betrag,  der  zur  Ergänzung  auf  90  %  des
Tagesverdienstes  =  4,05  M.  erforderlich  ist,  also  2,65  ,,
4,05  M.
Die  Unterstützung  der  Firma  wird  auch  für  die  Sonn-  und  Festtage  gewährt.  Die
Auszahlung  erfolgt  regelmäßig  nach  Beendigung  der  Übung.  Bei  Verheirateten  wird  den
Angehörigen  auf  Ansuchen  die  Hälfte  der  Unterstützung  schon  während  der  Übung  ausbezahlt. ­

Ausgabe  19x2:  3303,84  M.
FABRIKSPARKASSE.  Zur  Zurücklegung  eines  Notpfennigs  für  Zeiten  der  Bedürftigkeit ­
  ist  dadurch  Gelegenheit  gegeben,  daß  jeder  Fabrikangehörige  das  Recht  hat,  an  den
Zahltagen  Einlagen  auf  seinen  oder  seiner  Angehörigen  Namen  in  der  Fabriksparkasse
zu  machen.  Die  Einlagen  werden  von  der  Firma  zu  5  %  verzinst.
Im  Jahr  1912  betrugen:
die  Einlagen  116  147,05  M.
die  Entnahmen  207  912,91  ,,
Stand  der  Sparkasse  am  31.  Dezember  19x2  einschließlich  der
Zinsen  444  390,61  ,,
GESUNDHEITSFÜRSORGE.  Unter  den  Einrichtungen  für  Gesundheitsfürsorge  ist
in  erster  Reihe  hervorzuheben  die  Siegle  -  Stiftung.
Der  im  Jahr  1905  verstorbene  Herr  Geh.  Kommerzienrat  Dr.  G.  von  Siegle,  langjähriger ­
  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats  der  Aktiengesellschaft,  stiftete  am  1.  Januar  1895
ein  Kapital  von  60000  M.,  dessen  Zinserträgnisse  zur  Unterstützung  erholungsbedürftiger ­
  Fabrikangehöriger  bestimmt  sind.
            
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