fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
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wertet wird, liat in Wirklichkeit nur für einen engen Kreis oder ein 
enges Gebiet Bedeutung. Mißdeutungen, Übertreibungen, falsche Ver 
allgemeinerungen sind bei allen lebhafteren Bewegungen bemerkbar 
und erscheinen zum Teil als Ausfluß der Absicht, die Agitation be 
sonders wirksam zu gestalten, zum Teil aber auch als Folge mangel 
hafter Kenntnis der wirklichen Verhältnisse. In beiden Fällen gehen 
Nachteile daraus hervor. Die Unzufriedenheit mit den bestehenden 
Zuständen wird übermäßig gesteigert, die Gegensätze zwischen Arbeit 
gebern und Arbeitnehmern werden in bedenklicher Weise verschärft, 
und unter Umständen kann dadurch die Sozialpolitik gedrängt und 
veranlaßt werden, einen besonderen Aufwand an Kräften und Mitteln 
nach bestimmten Dichtungen hin zu entfalten, die eines solchen Auf 
wandes nicht bedürfen, worunter gleichzeitig das Bestreben, wirklich 
dringenden Bedürfnissen zu genügen, leidet. Die Sozialstatistik kann 
und soll gegen solche Nachteile schützen. Je besser sie das erreicht, 
je mehr sie Klagen und Kritik auf das richtige Maß zurückführt, 
desto mehr steigert sich ihre Bedeutung für die positiven Aufgaben 
der Sozialpolitik. Die Sozialstatistik ist — und das ist der zweite 
Grund für ihre Notwendigkeit — berufen und befähigt, die wirklichen 
Mißstände in der Lage der arbeitenden Klassen nach Umfang, Ur 
sachen und Wirkungen klarzustellen und dadurch die Aufgaben er 
kennbar zu machen, die von der Sozialpolitik zu lösen sind. Der 
staatlichen, kommunalen und privaten Betätigung auf diesem Gebiete, 
der Selbsthilfe der Beteiligten in Form von Genossenschaften und von 
vorübergehenden oder ständigen Koalitionen gibt dadurch die Sozial 
statistik Ziel und Richtung. 
Diese Erkenntnis hat sich schon früh aufgedrängt, und in allen 
Kulturstaaten ist seit Jahrzehnten eine Menge sozialstatistischen Ma 
terials durch die verschiedensten Organe zusammengetragen. Die Be 
richte der Interessenvertretungen, die Erhebungen der gewerblichen 
Aufsichtsbehörden, der Steuerverwaltung, der Gewerbegerichte, der 
Schiedsgerichte und Einigungsämter, der Hilfskassen, Knappschafts 
kassen und sonstigen Krankenkassen, der Unfall- und Invaliditäts 
versicherungsorgane privat- und öffentlich-rechtlicher Art, der ihnen 
Vorgesetzten Aufsichtsbehörden — in Deutschland namentlich auch 
des Reichsversicherungsamtes —, der großen privaten und öffentlichen 
Betriebsverwaltungen und eine große Reihe privater wissenschaft 
licher Untersuchungen und dergleichen mehr haben Material geliefert. 
Dazu treten die Ergebnisse der staatlichen Volks-, Berufs- und Ge 
werbezählungen und einer ansehnlichen Reihe nichtperiodischer Auf 
nahmen der statistischen Behörden der einzelnen Länder. Sind auch 
nicht alle Gebiete, deren Bearbeitung einer planmäßigen Sozial 
statistik zugewiesen werden muß, auf diese Weise in Angriff ge
	        
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