Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

die  Stunde  des  Niederganges  unserer  Industrie  und  unseres
Handels  geschlagen  haben  wird.“*)
Wir  brauchen  kaum  darauf  hinzuweisen,  dass  man
diese  Gründe,  die  einen  starken  Eindruck  auf  die  Kammer
machten,  mutatis  mutandis  auf  alle  anderen  Zweige  der
Industrie  und  des  Transportwesens  anwenden  kann.  Was
für  die  Eisenbahnen  gilt,  das  gilt  auch  ebensogut  für  die
Strassenbahnen,  und  während  die  Herrschaft  der  Privatgesellschaften ­
  und  der  Trusts  in  Frankreich  und  Nordamerica ­
  geradezu  beklagenswerte  Resultate  liefert,  kann
man  sagen,  dass  die  Versuche  der  Verstadtlichung  des
Strassenbahnwesens  in  England  zu  glänzenden  Resultaten
geführt  haben.  Es  mag  genügen,  um  den  Beweis  für  diese
Worte  zu  liefern,  eine  Stelle  aus  dem  städtischen  Jahrbuch ­
  ((Municipal  (Year  Book)  für  ¡1899  zu  eitleren  :  „Während
des  letzten  Jahres  hat  kein  Zweig  der  communalen  Unternehmungen ­
  so  rasche  Fortschritte  gemacht,  wie  der
Strassenbahnbetrieb.  Fast  alle  grossen  Städte  haben  die
Strassenbahnen  verstadtlicht  oder  stehen  im  Begriff  es  zu
thun.  Der  Ablauf  der  Verträge  mit  den  Gesellschaften
fällt  mit  der  Einführung  eines  neuen  Betriebsystems  zusammen, ­
  und  in  wenigen  Jahren  wird  der  Strassenbahnbetrieb ­
  in  allen  grossen  Centren  vollständig  revolutioniert
sein.  Viele  Städte,  die  die  Strassenbahnen  sobald  wie
möglich  unter  ihre  Controle  stellen  wollen,  warten  nicht
einmal  den  Ablauf  der  Concessionen  ab,  sondern  kaufen
die  concessionierten  Linien  direct  zurück.  Es  ist  heute
allgemein  anerkannt,  dass  die  Strassenbahnen  nur  dann
der  Bevölkerung  den  grössten  Nutzen  gewähren  können,
wenn  sie  im  Besitz  und  dem  Betriebe  der  Stadtgemeinden
stehen.“
Diejenigen,  die  noch  Zweifel  an  der  Wahrheit  dieses
Satzes  haben,  mögen  einmal  die  scheusslichen  Ungetüme,

*)  Armales  parlementaires  1896—1897,  pag.  1663  (Sitzung
vom  15.  Juni  1897).
            
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