Full text : Weltporto-Reform

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oder  10  Centimes,  aus  Mexiko  nach  Neuseeland  aber,  so  viel
ich  weiss  (vgl.  S.  283),  für  25  Centimes.  Die  Seeportozuschläge
schaffen  ähnliche  Verhältnisse  in  den  überseeischen  Beziehungen,
je  nach  der  Richtung.
Die  Buntscheckigkeit  des  bestehenden  Zustandes  ruft
übrigens  leicht  die  Erinnerung  wach  an  die  vom  amerikanischen
Generalpostmeister  Blair  aus  ähnlichen  Ursachen  zusammengerufene ­
  internationale  Pariser  Postkonferenz  von  1863  und  an
Englands  Anregung  einer  einheitlichen  internationalen  Gewichtsprogression ­
  von  1862.
Wenn  die  Buntscheckigkeit  zeitweilig  noch  vermehrt  würde;
so  würde  das  insofern  nichts  schaden,  als  dadurch  die  Notnoch
  Zuschläge  hinzu,  die  zwischen  5,  10,  I2V2,  15  und  25  Centimes
schwanken,  während  die  obigen  vier  Tarifarten  auch  hier  Vorkommen  und
ihre  ohnehin  vorhandene  Verschiedenheit  durch  die  Zuschlagstaxeu  nun
noch  weiter  vermehrt  wird.
So  erheben  z.  B.  Sau  Domingo  und  der  Kongostaat  für  je  15  g
je  25  Centimes  als  Normalporto  und  ausserdem  je  25  Centimes  als  Seeportozuschlag
  für  weite  Seestreoken,  d.  h.  also  50  Centimes  für  je  15  g,  natürlich
nur  bei  den  nach  auswärts  abgehenden  Briefen,  während  die  einlaufenden
nur  25  Centimes  bezahlt  haben,  je  nachdem  für  15,  20  oder  28  g.  Man
kann  nun  aber  feststellen,  was  für  gewaltige  Portounterschiede
da  bei  schwereren  Briefen  in  der  einen  und  in  der  andern
Richtung  entstehen.
Ein  Brief  von  zehnfachem  Gewicht,  also  150  g,  würde  hiernach
5  Franken  oder  4  Mark  zu  entrichten  haben.  Käme  er  aber  aus  einem
Lande  mit  der  Unze  (28,34  g)  als  Gewichtseinheit  und  mit  dem  Tarif  von
25  Centimes  für  die  erste  und  15  Centimes  für  jede  weitere  Unze,  so  hätte
ein  gleich  schwerer  Brief  von  150  g  nur  1  Franken  oder  80  Pf.  an  Porto  zu
entrichten.  Es  bestellt  also  noch  heute  in  gewissen  Fällen  der  ungeheuerliche ­
  Zustand,  dass  ein  gleich  schwerer  Brief  von  A  nach  B  5  Franken
und  von  B  nach  A  nur  1  Frauken  kostet.  Im  ersteren  Falle  also  5mal  oder
um  4-00%  mehr!  283,4  g  aber  kosten  von  A  ans  9,50  Franken  (7.70  M.i,
von  B  aus  aber  nur  1,60  Franken  (1,30  M.).
Es  kann  nur  gut  sein,  einmal  mit  der  Fackel  der  forschenden  Wissenschaft ­
  gründlich  in  diese  verborgene  Welt  der  Wunderlichkeiten  des  Weltportowesens ­
  hineinzuleuchten.  Man  kann  dabei  oft  noch  in  Staunen
geraten.  Jedenfalls  aber  schöpft  man  daraus  die  Anregung  zu  gründlichen  zeitgemässen
  Reformen,  denn  der  Weltpostverein  ist  zurzeit  von  einem  Einheitstarif ­
  noch  weiter  entfernt  denn  vorher.
Zur  Orientierung  über  die  Seeportozuschläge  sei  hier  noch  folgendes
gesagt;  nach  dem  Weltpostvertrage  vom  26.  Mai  1906,  Artikel  5,  §  2,  kann
im  Absendeland  von  Briefen,  die  den  für  sehr  weite  Strecken  angesetzten
            
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