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oder 10 Centimes, aus Mexiko nach Neuseeland aber, so viel
ich weiss (vgl. S. 283), für 25 Centimes. Die Seeportozuschläge
schaffen ähnliche Verhältnisse in den überseeischen Beziehungen,
je nach der Richtung.
Die Buntscheckigkeit des bestehenden Zustandes ruft
übrigens leicht die Erinnerung wach an die vom amerikanischen
Generalpostmeister Blair aus ähnlichen Ursachen zusammengerufene
internationale Pariser Postkonferenz von 1863 und an
Englands Anregung einer einheitlichen internationalen Gewichtsprogression
von 1862.
Wenn die Buntscheckigkeit zeitweilig noch vermehrt würde;
so würde das insofern nichts schaden, als dadurch die Notnoch
Zuschläge hinzu, die zwischen 5, 10, I2V2, 15 und 25 Centimes
schwanken, während die obigen vier Tarifarten auch hier Vorkommen und
ihre ohnehin vorhandene Verschiedenheit durch die Zuschlagstaxeu nun
noch weiter vermehrt wird.
So erheben z. B. Sau Domingo und der Kongostaat für je 15 g
je 25 Centimes als Normalporto und ausserdem je 25 Centimes als Seeportozuschlag
für weite Seestreoken, d. h. also 50 Centimes für je 15 g, natürlich
nur bei den nach auswärts abgehenden Briefen, während die einlaufenden
nur 25 Centimes bezahlt haben, je nachdem für 15, 20 oder 28 g. Man
kann nun aber feststellen, was für gewaltige Portounterschiede
da bei schwereren Briefen in der einen und in der andern
Richtung entstehen.
Ein Brief von zehnfachem Gewicht, also 150 g, würde hiernach
5 Franken oder 4 Mark zu entrichten haben. Käme er aber aus einem
Lande mit der Unze (28,34 g) als Gewichtseinheit und mit dem Tarif von
25 Centimes für die erste und 15 Centimes für jede weitere Unze, so hätte
ein gleich schwerer Brief von 150 g nur 1 Franken oder 80 Pf. an Porto zu
entrichten. Es bestellt also noch heute in gewissen Fällen der ungeheuerliche
Zustand, dass ein gleich schwerer Brief von A nach B 5 Franken
und von B nach A nur 1 Frauken kostet. Im ersteren Falle also 5mal oder
um 4-00% mehr! 283,4 g aber kosten von A ans 9,50 Franken (7.70 M.i,
von B aus aber nur 1,60 Franken (1,30 M.).
Es kann nur gut sein, einmal mit der Fackel der forschenden Wissenschaft
gründlich in diese verborgene Welt der Wunderlichkeiten des Weltportowesens
hineinzuleuchten. Man kann dabei oft noch in Staunen
geraten. Jedenfalls aber schöpft man daraus die Anregung zu gründlichen zeitgemässen
Reformen, denn der Weltpostverein ist zurzeit von einem Einheitstarif
noch weiter entfernt denn vorher.
Zur Orientierung über die Seeportozuschläge sei hier noch folgendes
gesagt; nach dem Weltpostvertrage vom 26. Mai 1906, Artikel 5, § 2, kann
im Absendeland von Briefen, die den für sehr weite Strecken angesetzten