Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

91 
566.-573 a. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
566. 
Ausgestopfte Tiere und Teile davon, auch mit künstlichen Augen, natür 
lichen Geweihen oder dergleichen; Vogel- und andere Tierbälge, zu 
sogenannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingerichtet, 
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch 
unter andere Nummern fallen. 
D. Waren aus Därmen. 
quasten aus Tei 
len von Vogel 
bälgen. 
567. 
2 ) 568. 
Darmschnüre und -seile. 
Andere Waren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke, 
A, D 
569. 
mit Darmsaiten ganz oder teilweise umflochten. 
E. Abfälle. 
Abgenutzte Lederstücke und -waren sowie sonstige Lederabfälle (auch 
gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaren 
A, D 
570. 
571. 
nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist. 
Siebenter Abschnitt. 
Kautschukwaren. 
A. Waren aus welchem Kautschuk. 
A, 1) 
Kautschuk, aufgelöst, auch mit Beimischung von Harz. 
Weichkautschukteig, auch gefärbt oder mit Asbestfasern, Graphit oder 
anderen Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautschuk 
abschnitte und -streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit einge 
walztem Draht oder Drahtgeflecht; alle diese nicht vulkanisiert; 
A, D 
572. 
Guttaperchapapier. 
Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, gereinigtem, gefärb 
tem, auch mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk, 
| A, D 
') 578 a. 
nicht vulkanisiert, auch in Abschnitten und Streifen, unbearbeitet. 
Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: ohne Verbindung mit Ge- 
A, D 
spinsten. 
A, D 
Ausfuhr !) 573, 2 ) 567.
	        
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