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566.-573 a.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
566.
Ausgestopfte Tiere und Teile davon, auch mit künstlichen Augen, natür
lichen Geweihen oder dergleichen; Vogel- und andere Tierbälge, zu
sogenannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingerichtet,
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch
unter andere Nummern fallen.
D. Waren aus Därmen.
quasten aus Tei
len von Vogel
bälgen.
567.
2 ) 568.
Darmschnüre und -seile.
Andere Waren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke,
A, D
569.
mit Darmsaiten ganz oder teilweise umflochten.
E. Abfälle.
Abgenutzte Lederstücke und -waren sowie sonstige Lederabfälle (auch
gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaren
A, D
570.
571.
nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist.
Siebenter Abschnitt.
Kautschukwaren.
A. Waren aus welchem Kautschuk.
A, 1)
Kautschuk, aufgelöst, auch mit Beimischung von Harz.
Weichkautschukteig, auch gefärbt oder mit Asbestfasern, Graphit oder
anderen Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautschuk
abschnitte und -streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit einge
walztem Draht oder Drahtgeflecht; alle diese nicht vulkanisiert;
A, D
572.
Guttaperchapapier.
Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, gereinigtem, gefärb
tem, auch mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk,
| A, D
') 578 a.
nicht vulkanisiert, auch in Abschnitten und Streifen, unbearbeitet.
Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: ohne Verbindung mit Ge-
A, D
spinsten.
A, D
Ausfuhr !) 573, 2 ) 567.