Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

91

566.-573  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


566.

Ausgestopfte  Tiere  und  Teile  davon,  auch  mit  künstlichen  Augen,  natürlichen ­
  Geweihen  oder  dergleichen;  Vogel-  und  andere  Tierbälge,  zu
sogenannten  Attrappen  (Kästchen  oder  dergleichen)  eingerichtet,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen.
D.  Waren  aus  Därmen.

quasten  aus  Teilen ­
  von  Vogelbälgen. ­


567.
2 )  568.

Darmschnüre  und  -seile.
Andere  Waren  aus  Därmen  mit  Ausnahme  der  Darmsaiten;  Stöcke,

A,  D

569.

mit  Darmsaiten  ganz  oder  teilweise  umflochten.
E.  Abfälle.
Abgenutzte  Lederstücke  und  -waren  sowie  sonstige  Lederabfälle  (auch
gemahlen),  sofern  ihre  Benutzung  als  Leder  oder  zu  Lederwaren

A,  D

570.
571.

nach  ihrer  Beschaffenheit  ausgeschlossen  ist.
Siebenter  Abschnitt.
Kautschukwaren.
A.  Waren  aus  welchem  Kautschuk.

A,  1)

Kautschuk,  aufgelöst,  auch  mit  Beimischung  von  Harz.
Weichkautschukteig,  auch  gefärbt  oder  mit  Asbestfasern,  Graphit  oder
anderen  Stoffen  vermischt;  gewalzte  Platten  daraus;  Kautschukabschnitte ­
  und  -streifen,  unbearbeitet;  Kautschukplatten  mit  eingewalztem ­
  Draht  oder  Drahtgeflecht;  alle  diese  nicht  vulkanisiert;

A,  D

572.

Guttaperchapapier.
Geschnittene  Platten  (Patentplatten)  aus  rohem,  gereinigtem,  gefärbtem, ­
  auch  mit  Schwefel  oder  anderen  Stoffen  gemischtem  Kautschuk,

|  A,  D

')  578  a.

nicht  vulkanisiert,  auch  in  Abschnitten  und  Streifen,  unbearbeitet.
Kautschukfäden,  gezogen  oder  geschnitten:  ohne  Verbindung  mit  Ge-A,

  D

spinsten.

A,  D

Ausfuhr  !)  573,  2 )  567.
            
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