Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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der  in  der  Eingabe  beantragten  Teuerungszulage  von  rund  10  Prozent
des  im  2.  Vierteljahr  verdienten  Durchschnittslohnes  war  somit  bereits ­
  im  August  d.  I.  erreicht.  Seit  dieser  Zeit  sind  aber  die  Löhne
noch  weiter  gestiegen,  so  daß  der  Unterschied  zwischen  der  auf  den
Durchschnittslohn  des  2.  Vierteljahrs  bezogenen  Forderung  und  der  bis
heute  erfolgten  Lohnerhöhung  nicht  mehr  beträchtlich  sein  kann  und
bald  ganz  ausgeglichen  sein  wird,  da  zurzeit  kein  Grund  zu  der  Annahme ­
  vorliegt,  daß  die  Löhne  bereits  ihren  Höchststand  erreicht  haben.
Wird  im  übrigen  der  durch  die  Belegschaftsverschiebung  zwischen
der  tatsächlichen  Lohnhöhe  und  der  Lohnstatistik  sich  ergebende  Unterschied, ­
  der  bei  einer  vergleichenden  Lohnaufstellung  zwischen  den  Monaten ­
  Juli  1814  und  Oktober  1615  annähernd  im  gleichen  Maße  wie
in  dem  Beispiel  auf  Seite  3  in  die  Erscheinung  treten  mutz,  mitberücksichtigt, ­
  so  ist  die  beantragte  Erhöhung  von  10  Prozent  für  den  Teil
der  Belegschaft,  der  seit  Kriegsausbruch  heute  noch  auf  den  Zechen
beschäftigt  ist,  bereits  erheblich  überschritten.
Wenn  in  der  Eingabe  ferner  auf  die  günstigen  Geschäftsabschlüsse
einer  ganzen  Reihe  von  Werken  hingewiesen  wird,  so  ist  dem  entgegen
zu  halten,  datz  neben  diesen  Betrieben  auch  eine  ganze  Reihe  anderer
Werke  mit  geringer  Verdienstmöglichkeit  vorhanden  ist.  Wie  aber  die  Ungleichheit ­
  der  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  der  einzelnen  Werke
eine  in  Prozenten  des  Durchschnittslohnes  berechnete  sofortige  Lohnerhöhung ­
  für  das  ganze  Revier  nicht  zuläßt,  so  ist  es  auch  nicht  angängig, ­
  die  Verhältnisse  einzelner  wirtschaftlich  besonders  bevorzugter
Zechen  als  Maßstab  für  Lohnforderungen  zu  wählen.
Bei  den  aus  den  Angaben  des  Geschäftsberichts  der  Harpener
Bergbau-Aktiengesellschaft  gezogenen  Schlußfolgerungen  ist  übersehen
worden,  daß  das  Geschäftsjahr  der  genannten.  Gesellschaft  mit  Ende
Juni  eines  jeden  Jahres  abschließt,  somit  die  am  1.  April  d.  I.  bei
einer  gleichzeitigen  Herabsetzung  der  Kokspreise  erfolgte  Erhöhung  der
Richtpreise  für  Kohlen  und  Briketts  auf  das  Ergebnis  des  letzten  Harpener
  Geschäftsjahres  nur  für  ein  Vierteljahr  einwirken  konnte  und
die  mit  dem  1.  September  eingetretene  Erhöhung  der  Kohlen-,  Koksund
  Brikettpreise  bei  einem  Vergleich  der  Preise  und  Löhne  in  den
Jahren  1913/14  und  1914/15  vollständig  auszuscheiden  ist.
Die  Preiserhöhung  am  1.  September  ist  aber  nicht  ohne  Einfluß
auf  die  allgemeine  Aufwärtsentwicklung  der  Löhne  geblieben  und  wird
auch  noch  durch  eine  weitere  Steigerung  des  Durchschnittslohnes  in
die  Erscheinung  treten.
Glückauf!
Zechenverband.
Der  Vorstand:  Die  Geschäftsführung:
gez.  Hugenberg.  gez.  v.  Locwenstein.
*
Eine  Aussprache  wegen  der  gestellten  Lohnforderung  fand
am  7.  Dezember  1916  zwischen  dem  Handelsminister  und  den
Vertretern  der  vier  Bergacbeiterverbände  statt.  Hierbei  gab  der
Minister  bekannt,  daß  die  Staatsgruben  die  gewünschte  Lohnerhöhung ­
  nicht  bewilligen  könnten,  doch  würde  den  Arbeitern
nach  Möglichkeit  Entgegenkommen  gezeigt.  So  habe  die  fiskalische ­
  Bergwerksverwaltung  angeordnet,  daß  vom  1.  November
            
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