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der in der Eingabe beantragten Teuerungszulage von rund 10 Prozent
des im 2. Vierteljahr verdienten Durchschnittslohnes war somit bereits
im August d. I. erreicht. Seit dieser Zeit sind aber die Löhne
noch weiter gestiegen, so daß der Unterschied zwischen der auf den
Durchschnittslohn des 2. Vierteljahrs bezogenen Forderung und der bis
heute erfolgten Lohnerhöhung nicht mehr beträchtlich sein kann und
bald ganz ausgeglichen sein wird, da zurzeit kein Grund zu der Annahme
vorliegt, daß die Löhne bereits ihren Höchststand erreicht haben.
Wird im übrigen der durch die Belegschaftsverschiebung zwischen
der tatsächlichen Lohnhöhe und der Lohnstatistik sich ergebende Unterschied,
der bei einer vergleichenden Lohnaufstellung zwischen den Monaten
Juli 1814 und Oktober 1615 annähernd im gleichen Maße wie
in dem Beispiel auf Seite 3 in die Erscheinung treten mutz, mitberücksichtigt,
so ist die beantragte Erhöhung von 10 Prozent für den Teil
der Belegschaft, der seit Kriegsausbruch heute noch auf den Zechen
beschäftigt ist, bereits erheblich überschritten.
Wenn in der Eingabe ferner auf die günstigen Geschäftsabschlüsse
einer ganzen Reihe von Werken hingewiesen wird, so ist dem entgegen
zu halten, datz neben diesen Betrieben auch eine ganze Reihe anderer
Werke mit geringer Verdienstmöglichkeit vorhanden ist. Wie aber die Ungleichheit
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Werke
eine in Prozenten des Durchschnittslohnes berechnete sofortige Lohnerhöhung
für das ganze Revier nicht zuläßt, so ist es auch nicht angängig,
die Verhältnisse einzelner wirtschaftlich besonders bevorzugter
Zechen als Maßstab für Lohnforderungen zu wählen.
Bei den aus den Angaben des Geschäftsberichts der Harpener
Bergbau-Aktiengesellschaft gezogenen Schlußfolgerungen ist übersehen
worden, daß das Geschäftsjahr der genannten. Gesellschaft mit Ende
Juni eines jeden Jahres abschließt, somit die am 1. April d. I. bei
einer gleichzeitigen Herabsetzung der Kokspreise erfolgte Erhöhung der
Richtpreise für Kohlen und Briketts auf das Ergebnis des letzten Harpener
Geschäftsjahres nur für ein Vierteljahr einwirken konnte und
die mit dem 1. September eingetretene Erhöhung der Kohlen-, Koksund
Brikettpreise bei einem Vergleich der Preise und Löhne in den
Jahren 1913/14 und 1914/15 vollständig auszuscheiden ist.
Die Preiserhöhung am 1. September ist aber nicht ohne Einfluß
auf die allgemeine Aufwärtsentwicklung der Löhne geblieben und wird
auch noch durch eine weitere Steigerung des Durchschnittslohnes in
die Erscheinung treten.
Glückauf!
Zechenverband.
Der Vorstand: Die Geschäftsführung:
gez. Hugenberg. gez. v. Locwenstein.
*
Eine Aussprache wegen der gestellten Lohnforderung fand
am 7. Dezember 1916 zwischen dem Handelsminister und den
Vertretern der vier Bergacbeiterverbände statt. Hierbei gab der
Minister bekannt, daß die Staatsgruben die gewünschte Lohnerhöhung
nicht bewilligen könnten, doch würde den Arbeitern
nach Möglichkeit Entgegenkommen gezeigt. So habe die fiskalische
Bergwerksverwaltung angeordnet, daß vom 1. November