188
Bergleuten den Speck io ausgeben und den Betrag bei der
nächsten Löhnung in Abzug bringen.)
Ein Bergmann Hagenkötter berichtete, daß auf der Zeche
Bonifatiris in Kray am 14. und 16. d. Mts. an die verheirateten
Bergleute je ein Pfund Speck ausgegeben worden fei.
Zu diesen Beschwerden möchte ich noch bemerken, daß die
Menge ja auch wieder verschieden ist. Während es auf Zeche
Oberhausen pro Woche vier Pfund Zusatz gibt, erhalten die
Bergleute auf Deutscher Kaiser (Schacht II) nur zwei Pfund.
Tie schon bisher gewährte Zusatzmenge von zwei Pfund pro
Woche wird überall weiter gewährt. Hier in Westfalen dagegen
erhalten die Bergleute neben den alten Zusatzmengen pro Woche
31/0 Pfund Brot. Es zeigt sich hier, daß eine allgemeine An
weisung fehlt. Dieser Fehler stellt sich auch bei der verschieden
artigen Ausgabe der Zusatzkarten für Ueberschichten heraus und
dürfte hier durch eine allgemeine Anweisung sehr schnell eine
Aenderung zum Besseren eintreten.
Daß die Ausgabe von Speck und Fleisch nicht überall erfolgen
kann, ist leicht zu begreifen. Aber auch hier muß es doch wohl an
der allgemeinen Anweisung fehlen, denn sonst dürfte es doch
nicht vorkommen, daß aus Bonisatius die ledigen Arbeiter über
haupt nichts erhalten haben. Diese müssen doch auch arbeiten
und leben.
Zum Schluß gestatte ich mir, in der Anlage noch die Abschrift
einer Eingabe an das Königliche Landratsamt in Hattingen
von: 13. d. Mts. beizufügen. Bemerken möchte ich noch, daß mir
bisher die Namen von zwei Bergleuten bekannt gegeben wurden,
denen die Zusatzmarken verweigert wurden, weil sie in der Woche
vom 2. bis 9. Juli je eine Schicht gefeiert hatten. Der Berg
mann Karl Menken in Heven, Bergstraße 1, hat deshalb eine
Schicht gefeiert, weil er den Zug, der ihn in. die Nähe der Zeche
Dahlhauser Tiefbau bringt, verpaßt hatte. Zu Fuß konnte
Menten den zweieinhalb bis dreistündigen Weg nicht zurück
legen. Ter Bergmann Friedrich Günnemann in Westherbede,
Hauptstraße 64, konnte eine Schicht nicht anfahren, weil er kein
Brot hatte. G. war bei der Amtsverwaltung gewesen, um Brot-
scheiue zu empfangen, er wurde jedoch abgewiesen. Ohne Brot
konnte G. die Schicht nicht Verfahren. Der Bergmann ist doch
schon schwer genug bestraft, wenn ihm der Lohn für eine Schicht
verloren geht. Es ist doch nun nicht angebracht, ihm auch noch
die Brotzulage zu entziehen. Durch ein solches Vorgehen kann es
ja dazu kommen, daß die in Frage kommenden Bergleute über
haupt nicht mehr in der Lage sind, weiter zu arbeiten. Schon
wiederholt sind uns Fälle mitgeteilt worden, wo Bergleute in
folge Neberarbeit und mangelhafter Ernährung krank geworden