Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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seit dem 1. September unter 9 Mark stand, weil seinerzeit fest 
zugesagt wurde, daß unter 9 Mark kein Hauerlohn gezahlt 
würde, wenn die betreffenden Arbeiter ihre Pflicht getan hätten. 
Damals gab man zu, daß die Bergarbeiter Wohl ihre Pficht er 
füllen, dies erklärten die Herren Generaldirektor Geheimrat Reif- 
eisen, Dr. Pilz und Bergrat Schulte-Briesen des öfteren. In 
der Schlichtungsausschußsihung am 8. März führte nun der 
Zrchenvcrtreter Herr Bergrat Frielinghaus aus, daß die Leistung 
seit der Zeit, wo die 9 Mark zugesagt wurden, um 20 Prozent 
gesunken sei. Wenn erst wieder soviel geleistet würde, wie im 
September 1916, dann wurde der Lohn von selbst auf 10,60 Mk. 
steigen. Es wurde von den Arbeiterausschnßmitgliedern erklärt, 
daß der Wagen-, Holz- und Preßluftmangel die Schuld daran 
trügen, wenn wirklich die Leistungen etwas gesunken seien. Man 
müsse aber bedenken, daß die Lebensmittelpreise immer mehr in 
die Höhe gingen und deshalb auch ein höherer Lohn angemessen 
erscheine. Auch die Einschiebung von immer mehr Gefangenen 
drückte die Leistung herunter, die aber gar nicht so stark ge 
sunken sei, wie man zu behaupten versuche. Die zweite Forde 
rung, ein Lohn von 8 Mark für Zimmerhauer, wurde von der 
Zechenverwaltung abgelehnt, ferner die 20 Prozent Lohnerhö 
hung für Schichtlöhner. Auf eine Nachzahlung der versprochenen 
Löhne wurde ebenfalls nicht eingegangen, weil Minderleistung 
vorliegt. Der Herr stellvertretende Vorsitzende des Schlichtungs- 
ausschusses führte dabei aus, daß auch die Staatswerke Ueber- 
schüsse machen müßten. Auch zahle Zweckel und Scholven 
schon die höchsten Löhne mit. Er versuchte dies durch eine Dar 
stellung zu beweisen und ersuchte die Ausschüsse, statt daß er 
irgend einen Vermittelungsweg vorschlug, die Forderungen zu 
rückzuziehen, die Zeche würde schon die Löhne langsam steigen 
lassen. Für Wagenmangel und sonstige Störungen könne man 
die Zechenverwaltung nicht verantwortlich machen, und deshalb 
könne sie auch nicht den Schaden tragen. Als der Ausschuß zur 
Beratung abtrat, wandte sich der stellvertretende Vorsitzende Herr 
Holländer an den Bezirksleiter Krähn, der als Vertreter und 
Mundanwalt der Arbeiterschaft anwesend war, und ersuchte 
diesen, er solle auf den Ausschuß einwirken, damit dieser die 
Forderungen zurückziehe. Die Zeche habe doch alles getan, was 
zu tun nötig sei. Der Mundanwalt Krähn lehnte aber diese Zu 
mutung ab, da den Bergarbeitern in dieser Sitzung nichts be 
stimmtes versprochen worden sei und ihre Forderungen für ge 
recht betrachtet werden müßten. Besonders sei zu verurteilen, 
daß die Zeche ihre gegebene Zusage nicht gehalten habe. AIs die 
Sitzung wieder eröffnet wurde, fragte der Herr stellvertretende 
Vorsitzende den Ausschuß, ob er die Forderungen zurücknehmen
	        
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