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oder Krankenkasse Fürsorge zu gewähren sein wird. Auch dazu
wird nach Abschluß der Arbeiten der Kommission Stellung zu
nehmen sein.
I. V.: W. S ch w a n d e r.
Die Bergarbeitervertreter im Handelsministerium, Kriegscrnährungs-
und Kriegsamt.
Am Mittwoch, den 19. September, fand im Handelsministerium
eine Besprechung der Organisationsvertreter mit
Herrn Handelsminister Sydow über die gegenwärtigen Lohnverhältnisse
der Bergarbeiter statt. Im Vordergründe der Verhandlungen
stand die Erörterung über die Lage der fiskalischen
Bergarbeiter. An der Hand zahlreichen Materials aus dem
Saargebiete und anderen Bergbaubezirken wurde die Unzulänglichkeit
der gegenwärtigen Löhne nachgewiesen und eine angemessene
Erhöhung derselben gefordert. Ferner wurde die Beseitigung
der großen Lohnunterschiede und der vielfach noch bestehenden
Scheingedinge verlangt. Gerade diese beiden Punkte
wären eine ständige Quelle des Unfriedens unter den Bergarbeitern.
Zumal diejenigen Bergleute, die am meisten arbeiteten,
oft an> wenigsten verdienten- Sodann wurde noch darauf hingewiesen,
daß im Saargebiet immer noch Kriegsinvaliden und
'Unfallrentner nicht ihren Leistungen entsprechend entlohn: würden.
Nachdrücklich wurde bei den Verhandlungen betont, daß die
immer noch fortschreitende gewaltige Steigerung der Preise für
Lebensmittel und sonstige Bedarfsartikel eine ausreichende Lohnerhöhung
dringend erforderlich mache. Nur dadurch würde es
möglich sein, die im vaterländischen Interesse notwendige Leistungsfähigkeit
der Bergleute aufrecht zu erhalten. Es wurde
noch besonders gebeten, die Lohnerhöhung mit rückwirkender
Kraft vom 1. September zu bewilligen, weil vom 1. Oktober ab
wiederum eine besondere Steigerung der Preise der wichtigsten
Lcbensmntel eintrete.
Im Laufe der Verhandlungen erkannte sowohl der Handels-Minister
Sydow wie Herr Oberberghauptmann v. Velsen wiederholt
die Berechtigung der Bergarbeiterforderung nach einem
höheren Lohn ausdrücklich als berechtigt an. Die Lohnerhöhung
sei in Rücksicht auf die durch die fortwährende Preissteigerung
hervorgerufene Entwertung des Geldes notwendig. Wenn man
also auch die Notwendigkeit der Lohnerhöhung durchaus anerkenne,
lo könne dieselbe ;edoch nur durch eine Steigerung der
Kühlenpreise möglich gemacht werden- Diese Steigerung könne
aber erst vom 1. Oktober ab erfolgen und solle von diesem Zeitpunkte
ab die Erhöhung der Löhne eintreten. Bezüglich des
Scheingedinaes erklärten die Regierungsvertreter, daß dieses von
ihnen entschieden gemißbilligt würde, wenn dasselbe trotzdem
hier und dort bestehe, so sei dies ein grober Unfug, auch sie