Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

KP***,

-  Vv

WM

—  280  —
Setzungen  der  Bergarbeiter  auf,  auch  Schokwirkungen  lösen  es
aus.  Da  aber  bisher  die  Rechtsprechung  für  diese  Unfallfolge
keine  Rente  zusprach,  sondern  das  Augenzittern  als  Berufskrankheit ­
  betrachtete,  waren  dir  davon  betroffenen  Bergarbeiter  die
Geschädigten.  Um  nun  in  Zukunft  bei  Bergarbeitern,  die,  durch
Unfallfolge  Augenzittern  bekommen,  solche  sie  schädigende  Urteile ­
  zu  vermeiden,  ist  es  notwendig,  daß  das  Augenzittern  überhaupt ­
  in  die  Unfall-Versicherung  mit  einbegriffen  wird.
In  der  Hoffnung,  daß  sowohl  Se.  Exzellenz  der  Herr  Reichskanzler, ­
  sowie  der  hohe  Reichstag  und  hohe  Bundesrat  alles,
was  in  Ihren  Kräften  steht,  tun  werden,  um  baldmöglichst  die
nötigen  gesetzgeberischen  Maßnahmen  zu  treffen,  auf  daß  in  Zukunft ­
  Augenzittern  als  Unfallfolge  anzusehen  und  zu  entschädigen ­
  ist,
zeichnet  mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschrift.)
*  :l-Antwort
  bcv  Staatssekretärs  des  Innern  auf  die  Eingabe
betreffend  Augenzittern.
Berlin  W  8,  den  16.  Oktober  1917.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Bochum.
Wenn  im  einzelnen  Falle  eine  Anlage  zum  Augenzittern
durch  einen  Unfall  ausgelöst  wird  und  dann  wegen  der  dadurch
eingetretenen  Einbuße  an  Erwerbsfähigkeit  ein  Anspruch  auf  Gewährung ­
  von  Unfallentschädigung  begründet  sein  kann,  so  ist  es
doch  nicht  angängig,  das  Augenzittern  allgemein,  also  auch  in
den  regelmäßigen  Fällen,  in  denen  es  infolge  allmähliger  Einwirkung ­
  der  Berufsarbeit  eintritt,  als  Unfallfolge  anzusehen  und
zu  behandeln.  In  solchen  Fällen  kann  es  vielmehr  nur  als  gewerbliche ­
  Berufskrankheit  in  Betracht  kommen.  Ueber  die  Ausdehnung ­
  der  Unfallversicherung  auf  das  Augenzittern  als  Berufskrankheit ­
  auf  Grund  des  8  647  der  Reichsversicherungsordnung ­
  haben  bereits  vor  Beginn  des  Krieges  Verhandlungen
stattgefunden,  in  deren  Verlauf  für  die  weitere  Stellungnahme
zunächst  eine  gründliche  wissenschaftliche  Untersuchung  über  das
Augenzittern  für  notwendig  erachtet  wurde.  Eine  solche  Untersuchung ­
  haben  die  Preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
und  des  Innern  durch  eine  besonders  eingesetzte  Kommission
seinerzeit  in  die  Wege  geleitet.  Die  Arbeiten  dieser  Kommission
sind  jedoch  durch  den  Ausbruch  des  Krieges  unterbrochen  worden
nnd  können  erst  nach  Friedensschluß  voll  wieder  aufgenommen
werden.  Im  übrigen  handelt  es  sich  bei  dem  Augenzittern  als
einer  spezifischen  Bergarbeiterkrankheit  besonders  auch  darum,
ob  nicht,  statt  diese  Krankheit  der  Unfallversicherung  zu  unterstellen, ­
  dafür  eher  im  Rahmen  der  knappschaftlichen  Pensions-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.