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II.
Vom 16. Dezember 1918 ab gelten für die achtstündige Schicht fol
gende Mindestlöhne bei normaler Arbeitsleistung:
a) Tiefbau- und Zimmerhauer, gelernte Handwerker, erste
Maschinisten 12,00 Mk.
b) Tagebauhäuer 11,50 „
c) Schlepper und Heizer 11,00 „
d) Ausgebildete Fabrikarbeiter 10,50 „
e) Ausgebildete Abraumarbeiter, Motorwärter, Maschinisten
an kleinen Maschinen 10,00 „
s) Hilfsarbeiter in Fabrik, Grube und Abraum ..... 9,00 „
g) Weibliche Arbeiter 7,00 „
h) Jugendliche Arbeiter über 14 Jahre . 4,00 „
Jugendliche Arbeiter über 15 Jahre 5,50 „
Jugendliche Arbeiter über 16 Jahre 7,00 „
Wo in diesen Klassen von einzelnen Arbeitern der vorbezeichnete
Mindestlohn bereits erreicht ist, erhalten eine Zulage: männliche Arbeiter
1,00 Mk., weibliche Arbeiter 0,80 Mk., jugendliche Arbeiter 0,60 Mk.
In den Füllen, wo bei Eintritt des Mindestlohnes gegen den bis
herigen Lohnstand nicht eine Zulage in Höhe der vorstehenden Sätze er
reicht wird, tritt diese Zulage in jedem Falle voll in Kraft.
III.
Die Gedingelöhne werden mit der Maßgabe erhöht, daß der unter
II a), b) und c) festgesetzte Mindestlohn für die achtstündige Arbeits
schicht bet normaler Arbeitsleistung gewährleistet wird. Entsprechende
Vereinbarung erfolgt zwischen Werksvertreter und Arbeiter vor dem
Arbeitsort.
IV.
Mit Einführung der vorbezeichneten Mindestlöhne ■ fallen sämtliche
bisher gezahlten Teuerungszulagen weg; es wird lediglich eine Kinder
geldzulage in Hohe von 6 Mk. monatlich pro Kind gewährt.
V.
Ueberstunden, Neben- und Sonntagsschichten soivie Feiertagsarbeiten
sind nur in Notfällen, bei Gefahr für Leben und Gesundheit oder zur
Sicherung des Betriebes, nach Vereinbarung mit dem Arbeiterausschuß
zulässig. Für die ersten beiden Ueberstunden werden 25 Prozent, für
jede wettere sowie für Neben- und Sonntagsschichten 50 Prozent und
für Feiertagsarbeiten 100 Prozent Zuschlag gezahlt.
VI.
Die endgültige Festlegung aller am 13. Dezember getroffenen Ver
einbarungen erfolgt in einem kollektiven Abkommen ((Tarifvertrag).
Senftenberg, den 15. Dezember 1918.
Arbeitgeberverband des Vereins der Niederlausitzer Braunkohlenwerke,
gez.: H e u b e l.
Im Aufträge der Arbeiterverbände:
gez.: Briewig.
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