Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

159

Die  Urkunde  69  vom  17.  Juni  1230  dient  Jung 1  als  Beweis  gegen
die  Regalität  des  Bergbaues.  Sie  ist  vollständig  außer  bei  Jung  und
Ludwig  noch  in  Johann  Georg  Leuckfelds 1  2  3  Antiquitates  Praemonstratenses
  p.  46  ff.  abgedruckt,  der  auch  eine  allerdings  ganz  kurze
Erläuterung  mit  den  Worten  gibt:  „Anno  1230  hat  das  Konvent  zu
Gottes  Gnade  folgenden  Vergleich  getroffen  mit  einigen  vom  Adel  und
anderen  Personen,  wegen  eines  zu  grabenden  Salz-Brunnens  zu  Eimen
oder  Alten-Salze,  welches  die  letzteren  dem  ersteren  nicht  gestatten
wollten,  sondern  vor  einen  Eingriff  hielten.“
Aus  der  Urkunde  ist  folgendes  zu  entnehmen:
Eine  Reihe  von  Personen  betrieben  gemeinschaftlich  eine  Saline
bei  Frose.  Als  nicht  weit  davon  das  Kloster  Gottesgnade  in  Eimen
nach  Solquellen  graben  lassen  wollte,  erhoben  jene  Einspruch,  weil  sie
behaupteten,  daß  nur  ihnen  selbst  auf  den  Gründen  des  Klosters  ein
solches  Recht  zustände.  Der  Streit  wurde  dahin  geschlichtet,  daß  das
Kloster  von  der  Errichtung  einer  eigenen  Saline  gegen  eine  Entschädigung ­
  Abstand  nahm  und  das  Recht  der  Sozien,  auch  auf  Klostergründen ­
  zu  graben,  anerkannte.  Zunächst  ist  hervorzuheben,  daß  jene
Betreiber  der  Saline  zu  Frose  nicht  als  Oberflächenbesitzer  zum  Bergbaubetriebe ­
  befugt  sein  konnten,  da  unter  ihnen  auch  ein  Jude  erwähnt ­
  wird,  Juden  aber  damals  keinen  Grundbesitz  haben  konnten.
Hiernach  erübrigt  nur  die  Annahme,  daß  sie  ihr  Recht  von  dem  Bergregalherrn ­
  durch  Verleihung  erhalten  haben,  und  dieser  Regalherr  war
die  Kirche  zu  Magdeburg,  welcher  schon  Kaiser  Otto  I.  im  Jahre  965
die  aquae  salzae  im  ganzen  pagus  verliehen  hatte 8 .  Das  Gebiet  um
Eimen  wie  das  Kloster  Gottesgnade  gehörte  zu  Magdeburg 4 ,  in  dessen
Nähe  Eimen  und  Frose  liegen.
Die  Urkunde  70  vom  i.  Oktober  1231  erwähnt  der  Schenkung
einer  Salzpfanne  in  der  Stadt  Hall  durch  König  Heinrich  II.
In  der  Urkunde  71  vom  Jahre  1235  wiederholt  Kaiser  Friedrich  II.
die  von  Friedrich  I.  für  Admont  in  Urkunde  55  erteilte  Bergregalverleihung. ­

In  der  Urkunde  72  vom  12.  September  1243  bestätigt  Fürst  Borwin
  von  Rostock  dem  Kloster  Doberan  zwei  von  seinen  Vorfahren

1  De  jure  salinarum  p.  127—131.
2  „Gründliche  historische  Nachricht  von  dem  ehemals  berühmten  Praemonstratenser
  Kloster  Gottes  Gnade.“  (In  den  Antiquitates  Praemonstratenses,  Magdeburg ­
  und  Leipz’g  1721.)
3  S.  auch  Dopsch  II  175  (Verleihung  Kaiser  Ottos  für  Magdeburg-[St.  Moritz]).
4  Leuckfeld  S.  1  ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.