Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

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teressirt  zu  werden.  Ein  derartiges  Interesse  ist  jedoch  in  den  meisten  Fällen
kein  wünschenswerthes.  Es  reißt  die  schmalen  und  schweren  Sparpfennige
des  Arbeiters  in  die  Chancen  des  industriellen  Geschäftes,  denen  sie  nicht
ausgesetzt  werden  dürfen.  Wie  der  solide  kleine  Capitalist  sein  Vermögen
nicht  in  Jndustriepapieren,  die  ihm  vielleicht  einen  höheren  Zinsfuß  versprechen, ­
  sondern  in  sicheren  Staatspapieren  anlegen  wird,  will  er  nicht  sein
Capital  gefährden,  um  noch  Vieles  weniger  darf  dem  Arbeiter  zugemuthet
werden,  sein  kleines  Besitzthum,  das  ihm  das  Alter  erleichtern,  die  Erziehung
seiner  Familie  ermöglichen  soll,  dem  Risiko  einer  gewerblichen  Unternehinung
auszusetzen.  Der  höheren  Verzinsung  eines  Capitals  steht  überall_  eine  germgere
  Sicherheit  und  Verfügbarkeit  desselben  gegenüber.  Grade  die  letzten
beiden  Momente  sind  für  den  kleinen  Capitalisten  die  wesentlichen  Kriterien
einer  geeigneten  Anlage.  Man  denkt  an  das  Streben  des  Arbeiters,  seßhaft
zu  werden,  ein  Häuschen,  ein  Stückchen  Land  sein  Eigen  zu  nennen,  und
glaubt  ihm  durch  die  Verleihung  von  Antheil  an  gewerblichen  Unternehmungen
ähnliche  Vortheile  zu  bieten.  Doch  während  ich  in  dein  ersten  Wunsche  eins
der  hervorragendsten  Mittel  sehe,  welches  die  Schärfe  der  socialen  Frage  zu
mildern  im  Stande  ist,  halte  ich  das  letzte  für  ungeeignet  und  gefährlich.
Dort  schafft  sich  der  Arbeiter  ein  eigenes  Heim,  das  ihm  die  Segnungen
des  Familienlebens  in  erhöhtem  Maße  ermöglicht;  hier  wird  er  winziger
Theilnehmer  eines  industriellen  Etablissements,  d.  h.  eines  öden  unproductiven ­
  Steinhaufens,  wenn  ihm  die  Seele  des  Unternehmers  fehlt!
Nicht  zu  übersehen  ist  ferner,  wie  leicht  hier  in  speciellen  Fällen  noch
eine  Uebervortheilung  der  Arbeiter  von  Seiten  gewissenloser  Unternehmer
stattfinden  kann,  ein  Punkt,  den  Engel  in  seinem  Vortrage:  „Der  Arbeitsvertrag ­
  und  die  Arbeitsgesellschaft  (Arbeiterfreund  >867.  pag.  154)  nicht
unbeachtet  läßt.  Er  sagt:  „Gewiß  werden  eine  Menge  gewissenloser  Unternehmer ­
  rasch  bei  der  Hand  sein,  ihre  auf  schwachen  Füßen  stehenden,  oder
gar  in  verschleierter  Insolvenz  befindlichen  Unternehmungen  in  Arbeitsgesellschaften ­
  zu  transformireti;  in  anderen  Fällen  werden  Meinungsverschiedenheiten ­
  über  den  Werth  der  Fabriken  rc.  vorhanden  sein,  welche  die  Transformation ­
  erschweren.  Ta  muß  der  Staat  helfend  bei  der  Hand  sein;  er
muß  Regulirungs-Commissionen  in's  Leben  rufen,  die  Transformation  überwachen, ­
  die  Arbeiter  vor  Ausbeutung,  die  Arbeitgeber  vor  Schädigung  schützen,
ungefähr  so,  wie  er  es  bei  den  agrarischen  Ablösungen  gethan  hat."  Dieser
Anschauung  kann  ich  nicht  beipflichten.  Der  Staat  wird  solche  Schwierigkeiten ­
  nie  heben  können,  er  hat  seine  Ohnmacht  in  dieser  Beziehung  bei
der  Concessionirung  von  Actiengesellschaften  bewiesen,  und  in  richtiger  Einsicht ­
  seine  Hand  von  ihnen  weggezogen.  Gewerbliche  Verhältnisse  sind  weitaus ­
  andere  und  verwickeltere  als  agrarische;  da  können  keine  theoretischen
Anschauungen,  sondern  nur  das  minutiöseste  Eindringen  in  die  feinen
Fäden  des  betreffenden  Unternehmens  helfen,  die  kaum  Jemand  außer  dem
eigentlichen  Unternehmer  durchschaut.
Nicht  zu  vergessen  ist  endlich,  daß  die  Arbeitsgesellschaft,  wenn  wir  sie
uns  durchgeführt  denken,  schließlich  sehr  unbedeutende  practische  Resultate  erzeugt.
            
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