Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

bewußt  gewesen  ist,  welchen  Schlag  er  gegen  die  Einrichtung  des
Eigentums  führte.  Dieser  Gleichmut,  der  uns  heute  überrascht,  läßt
sich  durch  die  Tatsache  erklären,  daß  seine  Theorie  die  Grundbesitzer ­
  jeder  Verantwortlichkeit  enthob.  Da  die  Rente  nämlich  im
Gegensatz  zu  Profit  und  Lohn  in  den  Produktionskostenpreis  nicht
eingeht;  da  sie  in  nichts  auf  die  Höhe  des  Getreidepreises  einwirkt,
sondern  im  Gegenteil  von  ihm  bestimmt  wird 1 ),  so  erscheint  der
Großgrundbesitzer  als  der  Unschuldigste  der  drei  Beteiligten:  er
spielt  eine  rein  passive  Rolle;  er  erzeugt  nicht  seine  Rente,  er  er-/1
  leidet  sie,,  wenn  man  so  sagen  darf.
Sehr  schön  K'V'Nun  mag  die  Tatsache,  daß  der  Eigentümer  an  der
Bildung  der  Bodenrente  unschuldig  ist,  wohl  genügen,  um  ihn  persönlich ­
  von  der  Verantwortung  für  die  bedauerlichen  Folgen  der  Rente
zu  entbinden,  aber  augenscheinlich  genügt  sie  auch,  um  dem  Rechtstitel ­
  des  Eigentümers  jeden  Rechtsgrund  zu  entziehen,  wenigstens
wenn  man  daran  festhält,  daß  es  nur  e  i  n  e  n  Rechtsgrund  für  alles
Eigentum  geben  kann:  die  Arbeit.  Gerade  diese  Seite  der  Frage
war  dem  Nationalökonomen  James^Mill,  einem  Zeitgenossen  Ricaedo’s,
aufgefallen;  er  schlug  vor,  die  Rente  zu  konfiszieren  (oder  wie  man
heute  sagen  würde,  sie  durch  Steuern  zu  sozialisieren) 2 ).  Dadurch
war  er  der  Vorläufer  der  Lehren  von  der  Nationalisierung  des  Bodens,
der  Vorläufer  eines  Colins,  Gossen,  Heney  George  und  Walbas.
3.  Weiterhin  hat  die  Rententheorie  lebhafte  Kritiken  hervorgerufen, ­
  weil  sie  die  Zukunft  des  Menschengeschlechts  in  recht  trüben
Farben  erscheinen  ließ  und  eine  traurige  Bestätigung  der  Gesetze
Malthus’  zu  enthalten  schien.  Sie  zeigt  uns  nämlich,  wie  jede  Gesellschaft ­
  im  Maßstabe  ihres  Wachstums  und  Fortschrittes  dazu  ger

 j  „Die  Bodenrente  bildet  keinen  Bestandteil  nnd  kann  keinen  Bestandteil  des
Getreidepreises  bilden“  (S.  61).  Und  er  fügt  an:  „Das  vollkommene  Verständnis  dieses
Grundsatzes  scheint  mir  in  der  Nationalökonomie  von  der  größten  Wichtigkeit.“
Adam  Smith  hatte  schon  gesagt:  „Die  hohe  Bodenrente  wird  vom  Preis  verursacht“,
nur  scheint  er  diesem  Satz  keine  besondere  Bedeutung  beigemessen  zu  haben.
2 )  Ricardo  ist  sehr  damit  einverstanden,  daß  die  Bodenrente  von  einer  Steuer,
getroffen  werde;  der  Grund,  weshalb  er  es  zugibt,  —  daß  nämlich  eine  solche  Steuer
ganz  vom  Grundbesitz  getragen  werden  müsse,  der  sie  auf  keine  Verbraucherklasse
abwälzen  kann  —,  scheint  darauf  hinzudeuten,  daß  nach  seinem  Dafürhalten  das  Einkommen ­
  des  Großgrundbesitzers  weniger  unverletzlich  als  das  der  anderen  Gesellschaftsklassen ­
  ist.  Jedoch  läßt  er  diese  Steuer  nur  in  einem  beschränkten  Maße  zu:  „denn“,  sagt
er,  „es  würde  ungerecht  sein,  nur  das  Einkommen  einer  besonderen  Gesellschaftsklasse
zu  besteuern.  Oft  gehört  die  Bodenrente  Leuten,  die  nach  Jahren  harter  Arbeit  ihren
angesammelten  Profit  zum  Ankauf  eines  Landgutes  verwendet  haben“  (S.  174).  Die
ursprüngliche  Ungerechtigkeit,  wenn  sie  wirklich  besteht,  wäre  also  durch  den  Verkauf ­
  gegen  bar  aus  der  Welt  geschafft.  Dieser  Grund  mag  eine  Entschädigung  für
die  Enteignung  rechtfertigen,  kann  aber  nie  de  plano  zur  Verwerfung  der  Enteignung ­
  genügen.
            
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