Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung  des  Kollektivismus.  243

So  ist  der  Arbeiter  durch  die  Beschränkung  des  Eigentums  auf  einige
Individuen  dazu  gezwungen,  dem  Eigentümer  einen  Teil  der  Früchte
seiner  Arbeit  zu  überlassen.  Eine  derartige  Verpflichtung  ist  aber
weiter  nichts,  als  eine  Ausbeutung  des  Menschen  durch  den
Menschen 1 ).  Diese  Ausbeutung  ist  um  so  verwerflicher,  weil  sie,
wie  die  feudalen  Privilegien  selbst,  sowohl  für  die  Ausgebeuteten
wie  für  die  Ausbeuter  auf  Grund  des  Erbrechtes  zu  einer  ständigen
Einrichtung  geworden  ist.
Wenn  man  den  Saint-Simonisten  entgegenhielte,  daß  Eigentümer
und  Kapitalisten  nicht  notwendigerweise  Müßiggänger  seien,  daß  in
Wirklichkeit  viele  davon  arbeiten,  um  ihr  Einkommen  zu  erhöhen,
so  würden  sie  antworten,  daß  es  sich  hierum  gar  nicht  handele.
Selbstverständlich  mag  ein  Teil  ihres  Einkommens  von  ihrer  persönlichen ­
  Arbeit  herrühren,  aber  das,  was  sie  in  ihrer  Eigenschaft
als  Kapitalisten  erheben,  kann  doch  nur  von  der  Arbeit  anderer
geschaffen  werden.  Hierin  liegt  die  Ausbeutung!
Nicht  zum  erstenmal  stoßen  wir  in  unserer  Geschichte  auf  dieses
Wort.  Wie  man  sich  entsinnen  wird,  hat  es  schon  Sismondi  angewandt ­
 2 ).  Später  sehen  wir  es  unter  der  Feder  Kael  Maex’  und
anderer  Schriftsteller  wieder  auftauchen.  Aber  weder  Sismondi,  noch
die  Saint-Simonisten,  noch  Kael  Maex  gebrauchen  es  in  demselben
Sinne.  Es  scheint  uns  daher  nützlich,  schon  jetzt  die  verschiedenen
Bedeutungen,  die  diesem  Ausdruck  beigelegt  werden,  auseinander  zu
halten,  da  er  eine  so  bedeutende  Eolle  in  der  sozialistischen  Literatur
spielt  und  zu  so  viel  Verwirrung  Anlaß  gegeben  hat.
Wie  wir  wissen,  betrachtet  Sismondi  das  Einkommen  aus  dem
Eigentum  als  gerechtfertigt.  Er  gibt  jedoch  zu,  daß  ein  Arbeiter
ausgebeutet  werden  kann.
Wann  geschieht  dies  nun?
Sobald  sein  Lohn  kaum  genügt,  um  ihn  am  Leben  zu  erhalten,
im  Gegensatz  zu  dem  Überfluß,  in  dem  sein  Arbeitgeber  lebt,  —  sobald ­
  sein  Lohn  nicht  die  Höhe  erreicht,  die  Sismondi  als  gerechten
Lohn  des  Arbeiters  ansieht.  Die  Ausbeutung  ist  daher  ein  Mißbrauch, ­
  nicht  ein  organischer  Fehler,  der  in  der  Natur
unseres  wirtschaftlichen  Systems  begründet  wäre.  Er  tritt  „manchmal“ ­
  ein;  aber  er  ist  nicht  notwendig.  Man  kann  ihn  verbessern,
°hne  deshalb  das  ganze  System  zu  zerstören.  In  diesem  allgemeinen
u nd  etwas  unbestimmten  Sinne,  —  der  anscheinend  auf  der  Schwierigkeit ­
  beruht,  den  „gerechten  Preis“  genau  zu  bestimmen,  —  tritt  die

')  Ebenda,  S.  93.
2 )  Siehe  oben,  S.  208—209.  Sismondi  hatte  mehr  von  Beraubung  (spoliation)
gesprochen.

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